Eichenau:Lieber das Kind schaukeln

Aus Sicherheitsgründen hält man im Landratsamt wenig vom Sandkasten

Von Peter Bierl, Eichenau

Ein Sandkasten ist ein schlichtes Spielzeug. Gleichwohl hat das Landratsamt einen elf Punkte umfassenden Forderungskatalog an den Asylhelferkreis Eichenau geschickt, der ein solches Gerät bei der Flüchtlingsunterkunft einrichten wollte. Klingt, als wiehere der Amtsschimmel, aber die Kreisbehörde verweist auf die Sicherheit der Kinder und die Haftpflicht. In Gröbenzell gab es einen Sandkasten bei einer Unterkunft, den habe man deswegen wieder demontiert, berichtet Pressesprecherin Ines Roellecke. Denn in solchen Anlagen fänden sich immer wieder Glasscherben, mitunter Spritzen oder der Kot von streunenden Tieren. Obendrein wäre der Sandkasten in Eichenau öffentlich zugänglich. "Wir sind deswegen extrem vorsichtig, im Zweifelsfalls trägt das Landratsamt die Verantwortung."

Deshalb habe man das Schreiben an den Helferkreis geschickt, in dem nach Details des Sandkastens, dessen Lage und einem Verantwortlichen gefragt worden war. Außerdem hatte die Kreisbehörde einen Wartungsvertrag verlangt, und dass der Sand regelmäßig ausgetauscht werde. Dem Objektbetreuer sei diese Aufgabe nicht zuzumuten, sagte Roellecke. Das Landratsamt favorisiert deshalb Schaukeln, nicht aus pädagogischen Gründen, sondern weil diese leichter zu handhaben seien. Bei der Schaukel in Gröbenzell nehme der Objektbetreuer wöchentlich eine Sichtprobe und jeden Monat eine Schüttelprobe vor, um zu checken, ob das Gerät noch sicher ist.

Im Vordergrund stehe bei solchen Maßnahmen das Wohl der Kinder, aber auch der Umstand, dass sich die Rechtssprechung in Bezug auf die Haftung laufend verschärfe, sagte die Pressesprecherin. Dieser Umstand hat in den Seegemeinden in den Nachbarlandkreisen Starnberg und Landsberg zu etlichen Debatten und Änderungen in Bezug auf öffentliche Strandbäder geführt.

© SZ vom 27.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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