Eichenau:Fahrradstraßen wird der Weg geebnet

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Mit Verkehrszählungen soll geklärt werden, ob Forststraße, Budrio-Allee sowie Walter-Schleich-Straße die Voraussetzungen erfüllen

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Der neue Eichenauer Gemeinderat hat in seiner dritten Sitzung den Weg freigemacht, um erstmals Fahrradstraßen einführen zu können. Dazu war es nötig, dass ein als rechtswidrig angesehener Beschluss des Gremiums vom vergangenen Jahr zu dieser Thematik aufgehoben wurde. Nun sollen in der Forststraße ab der Rabenstraße, in der Budrio-Allee sowie in der Walter-Schleich-Straße Verkehrszählungen stattfinden. Das Ergebnis soll Grundlage für den Bürgermeister sein, eine, zwei oder alle drei Straßen zu Fahrradstraßen erklären zu können. Denn nur der Bürgermeister sei dazu befugt, das war die Erkenntnis des Eichenauer Gemeinderates nach fast einem Jahr Diskussion über Fahrradstraßen.

Wer auf Eichenauer Straßen unterwegs ist, dem fallen die vielen Radfahrer auf. Denn in dem kleinen Gemeindegebiet ließe sich nahezu alles zu Fuß oder mit dem Rad erledigen. Deshalb stellte die Grünen-Fraktion im Juli vergangenen Jahres den Antrag, im Gemeindegebiet sukzessive Fahrradstraßen einzuführen. Beginnen solle man damit auf der Westseite der Roggensteiner Allee. Beschlossen wurde mehrheitlich, unter anderem die Park- und die Schulstraße zu Fahrradstraßen zu machen. Da aber eine Fahrradstraße nur eingerichtet werden kann, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist, wie es in den Verwaltungsvorschriften zum entsprechenden Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung heißt, musste der Verkehr gezählt werden. Die Zählung fand wohl unter den besten Bedingungen statt, wie Bürgermeister Peter Münster immer wieder betont, und die Prognose auf baldigst mehr Fahrradverkehr wurde für diese Verkehrsart mit 20 Prozent angesetzt. Als der Gemeinderat im November dann noch einmal darüber abstimmen wollte, machte Münster deutlich, dass er diesen Beschluss nicht ausführen wolle und verwies auf die Rechtswidrigkeit.

"Wenn scho' rechtswidrig, dann g'scheit", rief damals Michael Wölfl von der CSU in die Debatte hinein, und eine Allianz aus CSU und Grünen hielt begeistert zusammen. Wie falsch die Gemeinderäte lagen, bestätigte ihnen im Januar dieses Jahres die Rechtsaufsicht im Landratsamt, die Münster eingeschaltet hatte. Doch wie wieder herauskommen aus dem Dilemma? Da schon der Beschluss vom Juli 2019 rechtswidrig gewesen sei, so die Kreisbehörde, so sei er doch formal wirksam. Heißt also: Der Gemeinderat muss ihn erst aufheben, um bei diesem Thema weiterzukommen. Und das tat das inzwischen neu gewählte und etwas anders zusammengesetzte Gremium in seiner jüngsten Sitzung auch. Denn im vergangenen Sommer hatte das Gremium abgelehnt, die Forststraße als Fahrradstraße untersuchen zu lassen. Und genau diese Forststraße will die CSU nun untersucht haben. "Es ist nicht eine Frage des politischen Willens, sondern der rechtlichen Möglichkeiten", ließ Münster den Gemeinderat wissen. Nun sind aber, seit die CSU ihren Antrag im Februar eingereicht hat, zwei entscheidende Dinge passiert: Zum einen die Corona-Pandemie, durch die es nach Ansicht der Gemeindeverwaltung nicht möglich sei, aussagekräftige Verkehrszahlen zu erhalten. Zum anderen ist Ende April die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Es ist den Straßenverkehrsbehörden, also der Gemeinde Eichenau, für ihre eigenen Straßen möglich, selbst sogenannte Fahrradzonen einzurichten. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen, nämlich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde, und der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

© SZ vom 04.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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