Ebersberg/Puchheim:Die Hundesitterin verleumdet

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Puchheimerin muss 4550 Euro Geldstrafe bezahlen

Von Wieland Bögel, Ebersberg/Puchheim

"Dem Hunde, wenn er gut erzogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen", wusste schon Goethe. Einem Hund sehr gewogen zeigten sich auch zwei Frauen, von denen eine allerdings ihre gute Erziehung so weit vergaß, dass sie sich nun vor dem Amtsgericht in Ebersberg verantworten musste. Dieses befand sie der üblen Nachrede und der Tierquälerei für schuldig. Für die Verurteilte wohl nur der Auftakt einer ganzen Reihe von Verhandlungen: An zwei anderen Gerichten, darunter in Fürstenfeldbruck, sind gegen sie in der gleichen Sache noch Schadensersatzansprüche und eine Anklage wegen Körperverletzung anhängig.

Zentrale Figur ist Teddy, ein weißer Schäferhund, welcher der 49-Jährigen aus Puchheim gehört. Als sich die Busfahrerin von ihrem Mann getrennt hatte, gab es in der neuen Wohnung keinen Platz für Teddy. Weshalb sie im Internet nach einer Pflegestelle suchte und eine solche Anfang 2015 bei einer 48-Jährigen aus Poing fand. Man einigte sich darauf, dass die Busfahrerin zehn Euro pro Tag für Futter und andere Spesen zahlen werde. Die Poingerin bestand nicht auf Sofortzahlung. Für den Hund habe sich die Angeklagte kaum interessiert, so die Zeugin, etwa einmal im Monat habe sie ihn zum Spazierengehen abgeholt, einmal sei er danach verletzt gewesen.

Die Probleme begannen, als die Angeklagte eine größere Wohnung gefunden hatte und den Hund wieder mitnehmen wollte - allerdings ohne die ausstehenden Kosten zu begleichen. Die 48-Jährige verweigerte die Herausgabe, woraufhin die Angeklagte einen Zivilprozess anstrengte, den sie aber verlor. Anfang Mai muss das Fürstenfeldbrucker Amtsgericht entscheiden, wie viel Geld der Poingerin zusteht.

Offenbar, um sich zu rächen, klingelte die Angeklagte bei der 31-jährigen Nachbarin ihrer Hundesitterin. Der jungen Frau erzählte sie, dass deren Katze auf Betreiben ihrer Nachbarin ins Tierheim gebracht worden sei, erzählte auch von Teddy und hinterließ Namen und Telefonnummer. Die Katze tauchte etwa eine Stunde später wieder auf. Wo sie war, "darüber will ich nicht spekulieren", erklärte die 31-Jährige. Vor Gericht erkannte sie die Angeklagte sofort wieder. Jene gab zu, in der Wohnung gewesen zu sein, die Katzengeschichte aber habe ihre minderjährige Tochter erzählt, die mache "leider immer solche Sachen". Auf Hinweis von Richterin Vera Hörauf, dass sie eine Anzeige gegen die eigene Tochter riskiere, entgegnete sie nur, "dann lernt sie daraus".

Auch mit Teddy soll die Angeklagte nicht zimperlich gewesen sein. Wie drei Zeugen berichteten, habe sie das Tier mit der Leine auf Kopf und Rücken geschlagen. "Das hat sicher weh getan", erinnerte sich ein Zeuge. Der Hund habe ein Stachelhalsband getragen, sagte eine andere. Das ist zwar legal, kann aber unter Umständen als Tierquälerei ausgelegt werden. Die drei Zeugen, die mit der 48-jährigen Hundesitterin flüchtig bekannt sind, erzählten ihr von den Schlägen und dem Stachelhalsband, woraufhin Anzeige erstattet wurde.

Das Gericht befand die Angeklagte in allen Punkten für schuldig, und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 4550 Euro. Diese fiel auch deswegen so hoch aus, weil die Puchheimerin wegen falscher Verdächtigungen vorbestraft ist. Und es könnte nicht die letzte Verurteilung gewesen sein. Denn sie soll auch für einen brutalen Überfall auf die Poingerin und ihre Tochter verantwortlich sein. Dabei, so schilderte es die Zeugin, sollen mehrere Vermummte unter Einsatz von Tränengas oder Pfefferspray gegen die beiden Frauen vorgegangen und den Hund an sich gebracht haben. Voraussichtlich wird sich ein Münchner Gericht mit dem Fall befassen.

© SZ vom 28.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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