Corona-Politik:"Das Parlament ist gerade jetzt quicklebendig"

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Die Abgeordneten Michael Kießling, Katrin Staffler, Michael Schrodi und Beate Walter-Rosenheimer über die Beteiligung des Bundestags an den Entscheidungen zur Bekämpfung der Corona-Krise und darüber, weshalb es nötig ist, dass die Menschen im Herbst zur Bundestagswahl gehen

Interview von Heike A. Batzer

Ist der Bundestag in der Corona-Pandemie zu wenig einbezogen worden? Abgeordnete der Opposition kritisieren, dass Parlamente bei den wichtigen Entscheidungen zu wenig Mitsprache hätten. Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hob kürzlich die Rolle der Parlamente bei den Entscheidungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hervor. Die SZ fragte die für den Kreis Fürstenfeldbruck zuständigen Bundestagsabgeordneten der Wahlkreise Fürstenfeldbruck/Dachau und Starnberg/Landsberg (wozu die Stadt Germering gehört), wie sie das sehen. Die Interviews fanden schriftlich statt, den Abgeordneten Katrin Staffler, Michael Kießling (beide CSU), Michael Schrodi (SPD) und Beate Walter-Rosenheimer (Grüne) wurden jeweils dieselben Fragen gestellt.

SZ: Seit fast vier Monaten ist Deutschland im Lockdown. Über die Verlängerung bis 7. März haben erneut Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten entschieden, nicht der Bundestag. Ist das noch Demokratie?

Katrin Staffler: Eindeutig ja. Der Deutsche Bundestag hat sich von Beginn des Pandemiegeschehens an gesetzgeberisch mit der Corona-Bekämpfung beschäftigt. Er setzt nach wie vor den Rahmen für die Beschlüsse der Regierungen. So bildet beispielsweise das Infektionsschutzgesetz die Basis für die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und gibt dabei auch Grenzen dessen vor, welche Einschränkungen überhaupt möglich sind. Dabei geht es nicht um ein Gegeneinander zwischen Kanzlerin, Ministerpräsidenten und Abgeordneten. Ganz im Gegenteil: Es geht um eine sinnvolle Ergänzung, um gemeinsam gute Lösungen für unser Land zu finden.

Der Bundestag macht die Gesetze und übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung aus. Er hat seinen Sitz in Berlin. (Foto: Tobias Schwarz/AFP)

Michael Kießling: In unserem föderalen System gibt es eine klare Aufgabenteilung: Das Parlament schafft die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit der Pandemie und stellt mit den Hilfspaketen finanzielle Mittel für die Abmilderung der Folgen zur Verfügung. Und die Umsetzung des Infektionsschutzes obliegt dann den einzelnen Bundesländern, Kommunen und Gesundheitsämtern. Somit ist es schlicht die Aufgabe der Bundesländer, über Beherbergungsverbote, Maskenpflichten oder Sperrstunden zu entscheiden. Das ist aus meiner Sicht auch sinnvoll, da das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich ausgeprägt ist. Zudem kann und soll der Deutsche Bundestag auch kein Ersatz für ein Landratsamt oder für die Exekutive sein.

Michael Schrodi: Ja natürlich. Was sonst? Der Vorwurf, wir lebten in einer Corona-Diktatur, ist absurd! Entscheidungen werden in unserem demokratischen, föderalen Bundesstaat durch demokratisch legitimierte Vertreter*innen getroffen. Der Bundestag hat im März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und das Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Damit wurde die Grundlage für alle zeitlich begrenzten Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung geschaffen. Deren Umsetzung obliegt weitgehend den Bundesländern. Sie erlassen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit Verordnungen, mit denen auch Teile der Grundrechte zur Wahrung anderer - zum Beispiel auf körperliche Unversehrtheit - eingeschränkt werden können. Alle Verordnungen gelten laut drittem Infektionsschutzgesetz jeweils für vier Wochen und müssen in den Landtagen jeweils neu begründet werden. Wie die auf kommunaler Ebene stattfindenden Dienstbesprechungen des Landrats mit den Bürgermeistern, arbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit den Länderregierungen daran, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes möglichen und notwendigen Maßnahmen gemeinsam auf den Weg zu bringen, um Maßnahmen-Flickenteppiche in den einzelnen Bundesländern und Alleingänge manch selbstherrlicher Ministerpräsidenten zu verhindern. Der Bundestag kann jederzeit die epidemische Lage für beendet erklären und damit die rechtliche Grundlage für die Verordnung entziehen. Ein von der SPD geforderter Parlamentsvorbehalt - eine nachträgliche Einspruchsmöglichkeit des Bundestages zu getroffenen Maßnahmen - scheiterte an der Union. Im März 2021 läuft das zeitlich begrenzte Infektionsschutzgesetz aus. Der Bundestag muss dann neu entscheiden, ob wir die Grundlage für die Maßnahmen verlängern müssen.

Die CSU-Abgeordnete Katrin Staffler. (Foto: Facebook)

Beate Walter-Rosenheimer: Ja, das ist noch Demokratie. Natürlich. Die aktuellen Befugnisse der Bundesregierung wurden ja von der Mehrheit der Abgeordneten gebilligt, die auch wieder von ihr aufgehoben werden können. Man sollte um Himmels Willen einer "Corona-Diktatur" nicht das Wort reden! Wir Abgeordneten haben durchaus im Parlament über die Pandemie diskutiert und wir haben gerade bei den Haushaltsberatungen zur finanziellen Situation in der Krise einen starken Hebel. Konkrete Entscheidungen wie Maskenpflicht und Beherbergungsverbot sind bisher nicht intensiver im Plenum besprochen worden, weil für die Umsetzung die Länder zuständig sind.

Fühlen Sie sich als Bundestagsabgeordnete nicht übergangen?

Staffler: Nein. Der Bundestag sitzt nach wie vor auf dem Fahrersitz: Er hat die Grundlagen dafür gelegt, dass die Exekutiven in Bund und Ländern handeln konnten, und die Befugnisse konkretisiert. Auf dem Fahrersitz zu sitzen bedeutet auch, dass der Bundestag jederzeit umlenken oder auf die Bremse treten kann. Als Gesetzgeber kann er die Vorschriften der Länder zum Schutz der Bevölkerung jederzeit per Gesetz ändern oder höherrangiges Recht verabschieden. Auch kann allein der Bundestag feststellen, ob überhaupt noch eine pandemische Lage vorliegt oder diese als beendet erklären und damit auch alle Maßnahmen beenden.

Kießling: Nein, sicher nicht. Denn das Parlament bestimmt über die Pandemie. Beispielsweise haben wir mit dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz eine gesetzliche Klarstellung im Hinblick auf die Dauer, Reichweite und die Intensität der von den Ländern angeordneten Maßnahmen geschaffen. Diese müssen verhältnismäßig sein und zeitlich auf vier Wochen befristet. Damit haben wir die Exekutive im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen in ihren Handlungsoptionen klar eingeschränkt und das Parlament sichtlich gestärkt.

Schrodi: Nein. Begründung siehe oben.

Walter-Rosenheimer: Natürlich gefällt mir das nicht, dass das Parlament ein Stück weit lahm gelegt ist und eine Konferenz mit Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten über Verordnungen entscheidet, die in Bund, Ländern und Kommunen greifen, ohne dass auch nur einmal das Parlament abgestimmt hat. Aber die Opposition verschwindet nicht einfach in der Krise. Wir Grüne nehmen diese Aufgabe ernst, wir kontrollieren die Regierung weiterhin und bringen mögliche alternative Strategien ein. Pandemiepolitik braucht einen konstruktiven, demokratischen Streit.

Warum fordern gewählte Parlamentarier nicht das Recht auf Debatten samt Abstimmung im Bundestag ein? Immerhin geht es bei den Corona-Maßnahmen auch um Einschränkungen der Grundrechte.

Staffler: Wir haben deutlich gemacht, dass der Deutsche Bundestag der Platz für gesellschaftliche Debatten ist. Momentan vergeht in den Sitzungswochen kaum ein Tag, an dem wir im Plenum nicht mehrfach über die Pandemie debattieren. Das halte ich für wichtig und sinnvoll, denn offene Debatten können Verständnis für die verschiedenen Maßnahmen schaffen. Der Bundestag hat zahlreiche Gesetze zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Auswirkungen beschlossen.

Kießling: Für mich steht fest, dass die Balance zwischen Parlament und Regierung gerade in einer Krise immer wieder hinterfragt werden muss. Und genau das tun wir in jeder Sitzungswoche. Das Parlament ist gerade jetzt quicklebendig. Seit März 2020 hatten wir weit über 70 Debatten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie. Wir haben in dieser Zeit rund 30 Gesetze in unmittelbarer Verbindung zur Covid-19-Pandemie im Bundestag behandelt, geändert und verabschiedet. Und der Schutz unserer Grundrechte ist und bleibt für uns dabei das oberste Ziel.

Schrodi: Der Bundestag debattiert Corona-Verlauf und -Folgen ständig und beschließt in den Ausschüssen und im Plenum die zu treffenden Maßnahmen. Ich habe viele Reden zum Thema Corona gehalten, unter anderem zu den Corona-Steuerhilfegesetzen, -Konjunkturpaket sowie zum Kinderbonus. Und falls es weiteren Diskussionsbedarf gibt, kann jede Fraktion Anträge stellen oder Aktuelle Stunden beantragen.

Walter-Rosenheimer: Wir Grüne haben von Anfang an mehr Beteiligung und mehr Debatten über Maßnahmen im Parlament eingefordert und das tun wir auch jetzt. Unsere Grundrechte dürfen auf keinen Fall länger als zwingend notwendig eingeschränkt werden und wir haben Gerichte, die auch genau so entscheiden. Allerdings brauchen wir eine Politik, die Entscheidungen auf einer soliden gesetzlichen Grundlage trifft und nicht dauernd von Gerichten korrigiert werden muss. Es geht dabei aber nicht darum, die Notwendigkeit von Maßnahmen in Frage zu stellen, die sind unstrittig. Es geht vielmehr darum, dass die gewählten Parlamente gefragt und in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden - im Bundestag wie in den Landtagen.

Wie erklären Sie den Menschen, dass diese trotzdem im September zur Bundestagswahl gehen sollen?

Staffler: Nicht trotz, sondern gerade wegen der Pandemie ist es wichtig, zur Bundestagswahl zu gehen. Der Bundestag spielt während der Pandemie eine zentrale Rolle und setzt den Rahmen für die Beschlüsse der Regierungen. Wenn der Bundestag nicht umsichtig und verantwortungsvoll handelt, können auch keine umsichtigen und verantwortungsvollen Maßnahmen beschlossen werden. Abgesehen davon hat das Wahlergebnis auch entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung.

Kießling: Das Wahlrecht macht Demokratie lebendig und ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern Politik aktiv mitzugestalten. Wie wichtig dabei jede Stimme ist, zeigt sich bei jeder neuen Regierungsbildung. Nur durch mehrheitsfähige Ergebnisse kann sich eine stabile Regierung bilden. Und gerade das vergangene Jahr hat deutlich gemacht, wie wichtig Stabilität in Krisenzeiten sein kann. Aber es geht um mehr! Denn nicht nur die Auswirkungen der Pandemie beschäftigen die Menschen in unserem Land, sondern auch die Schaffung von bezahlbarem und altersgerechtem Wohnraum oder der Schutz unseres Klimas. Und dass dafür auch weiterhin nach sozial gerechten, bezahlbaren und klimafreundlichen Lösungen gesucht wird, darüber entscheiden die Bürger im Herbst mit ihrer Stimme.

Schrodi: Warum trotzdem? Im Bundestag werden die Weichenstellungen für Deutschland getroffen. Wie wir sozial gerecht und wirtschaftlich stark aus der Krise herauskommen, wird bei dieser Wahl entschieden. Es geht um große Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und eine klimaneutrale Wirtschaft, in einen starken Sozialstaat, bezahlbaren Wohnraum, Digitalisierung und um gute und gerecht bezahlte Arbeit! Also: Regiert ein fortschrittliches Bündnis unter Führung der SPD oder kommt Armin Laschet mit schwarzen Grünen? Das steht zur Wahl. Außerdem: Jede Stimme für eine demokratische Partei fehlt am Ende der rechtsextremen AfD. Deshalb: Wählen gehen!

Walter-Rosenheimer: Dieser Zusammenhang ist in meinen Augen wirklich etwas kurz gefasst. Selbstverständlich sollen die Menschen zur Bundestagswahl gehen! Weil es ihr Privileg und ihr Recht ist. Ihr Recht, Einfluss zu nehmen und ihre Stimme für eine demokratische Partei abzugeben und Extremisten Einhalt zu gebieten. Wir haben eine gut funktionierende Demokratie und dass das so bleibt, darauf müssen wir achten und dazu braucht es die Mitwirkung der Bürger*innen.

© SZ vom 27.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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