Corona-Lage im Landkreis Fürstenfeldbruck:Viele Neuinfizierte

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Wegen der steigenden Inzidenz wird im Landkreis Fürstenfeldbruck die Testpflicht ausgeweitet. (Foto: Stefan Salger)

Wegen der steigenden Inzidenz wird die Testpflicht ausgeweitet

Übers Wochenende hat die Zahl der Corona-Infizierten einen großen Sprung getan. 58 Personen haben sich neu mit dem Virus angesteckt, die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 48,3. Auch die Zahl der Patienten, die mit Symptomen von Covid 19 im Kreiskrankenhaus liegen, ist gestiegen. Fünf Personen werden dort gepflegt, eine von ihnen wird beatmet. Erneut sind vor allem bei Reiserückkehrern Neuinfektionen feststellbar, übers Wochenende betraf das 16 Männer und Frauen. Die meisten von ihnen, nämlich elf, kehrten aus dem Kosovo zurück, das als Hochrisikogebiet gilt. Auch die Türkei ist als Hochrisikogebiet eingestuft; ein positiv getesteter Reiserückkehrer kam von dort.

Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis über dem Wert von 35 liegt, gelten seit Montag neue Regelungen. So sind laut einer Pressemeldung des Landratsamts für etliche Veranstaltungen in Innenräumen nun Corona-Tests für Ungeimpfte vorgeschrieben, geimpfte und genesene Personen müssen ihren Status nachweisen, benötigen jedoch keinen Test. Zulässig sind PCR- und Schnelltests. Schnelltests dürfen höchstens 24, PCR-Tests höchstens 48 Stunden alt sein. Die neuen Regelungen gelten für Teilnehmer öffentlicher und privater Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und Besucher in Krankenhäusern und Heimen sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. In Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen müssen ungeimpfte Besucher für Angebote in geschlossenen Räumen einen Testnachweis vorlegen, ebenso Kunden von körpernahen Dienstleistungen, beispielsweise Friseure, und Gäste in Restaurants und Gasthäusern. Auch Besucher kultureller Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos sind von den Neuregelungen betroffen.

Sport in geschlossenen Räumen dürfen Ungeimpfte nur nach Vorlage eines Testnachweises treiben. Dies gilt auch für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen. Anders sieht es für Sportveranstaltungen im Freien aus. Sowohl die Sportler als auch die Zuschauer benötigen keinen negativen Testnachweis. Jürgen Faltenbacher, im Präsidium des bayerischen Fußball-Verbands zuständig für den Spielbetrieb, lobt die Neuregelung: "Mit den nun geltenden Regeln trägt die bayerische Staatsregierung endlich der Tatsache Rechnung, dass Sport an der frischen Luft völlig unbedenklich ist."

© SZ vom 24.08.2021 / ano - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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