Bestattungswesen:Alte Gebeine im neuen Grab

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Gerhard Zirkler am Grab seiner verstorbenen Frau im Waldfriedhof Germering. (Foto: Jana Islinger)

Auf dem Waldfriedhof Germering macht Gerhard Zirkler ungewöhnliche Erfahrungen. Nicht für alles, was er dort entdeckt, gibt es eindeutige Regelungen.

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Gerhard Zirkler hat mit seiner Beobachtung einen, wenn man so will, wunden Punkt des bayerischen Bestattungsgesetzes samt Verordnung ins Blickfeld gerückt. Jedenfalls für alle Menschen, die auf einem Friedhof ein Erdgrab gemietet haben, in das zwei Särge übereinander beerdigt werden sollen. So ein Erdgrab ist bis zu drei Meter tief, so dass auch eine Bestattung von zwei Särgen übereinander einer gewissen Logik folgt. Doch, dass zum Beispiel ein Ehepaar mal zusammen beerdigt wird, ist nicht unbedingt möglich. "Das hängt von der Ruhezeit ab", hat Zirkler herausgefunden. Die beträgt in Germering zehn Jahre. Das legt die dortige Friedhofssatzung fest, weil es in Bayern keine zeitliche Vorgabe für die Totenruhe gibt. In den meisten anderen Bundesländern sind 15 bis 20 Jahre "Ruhefrist zur Wiederbelegung einer Grabstätte" vorgeschrieben. Puchheim verordnet eine Ruhefrist bei Erdbestattungen von ebenfalls zehn Jahren, in Olching beträgt sie zwölf Jahre.

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