Benutzungssatzung:Strengere Regeln für Grünanger

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Eine Satzung soll künftig nächtlichen Alkoholgenuss in dem Park beim Olchinger Schwaigfeld verbieten

Von Katharina Knaut, Olching

Beim Olchinger Dauerthema Grünanger gibt es Fortschritte. Eine Satzung soll nun den Umgang in dem kleinen Park am Wohngebiet Schwaigfeld regeln. Der Hauptausschuss beschloss am Dienstag nach erneuter Diskussion, dem Stadtrat die Annahme einer Benutzungssatzung zu empfehlen. Unter anderem wird darin bestimmt, den Alkoholgenuss von 22 Uhr abends bis acht Uhr morgens grundsätzlich zu untersagen. Zudem ist es künftig verboten, dort Feuerstellen zu errichten, Versammlungen ohne städtische Genehmigung abzuhalten, Lautsprecher zu verwenden und den dort befindlichen kleinen See, die Zieranlagen und Biotope zu betreten.

Nur Grünen-Fraktionschefin Ingrid Jaschke sprach sich weiterhin gegen die Empfehlungen aus. Sie hält an ihrer Meinung fest, dass die Verbote für einen öffentlich genutzten Park nicht ausgesprochen werden sollten. Dass es eine Satzung geben soll, darin waren sich alle einig. Das betonte auch CSU-Fraktionsvorsitzender Tomas Bauer, auch wenn er sich vor vier Jahren noch gegen ein solches Regelwerk ausgesprochen hatte: "Jede Freiheitsmöglichkeit kann missbraucht werden. Wir sind im Bezug auf die Satzung belehrt worden."

Immer wieder hatte es in den vergangenen Jahren im Grünanger Beschwerden wegen Verschmutzung und Ruhestörungen durch alkoholisierte Parkbesucher gegeben. "Bei der Polizei gab es dort sehr viele Einsätze in letzter Zeit", erinnerte sich FWO-Fraktionsvorsitzender Ewald Zachmann: "Es ist zu einem Problemgebiet geworden." Die Satzung soll nun der Stadt und auch der Polizei mehr Handlungsspielraum einräumen. Dementsprechend wurde ein Passus aufgenommen, der auf die Handlungsbefugnis der Polizei explizit hinweist. Auch der zuvor noch strittigen Erhöhung der Mittel für den Sicherheitsdienst von 8000 auf nunmehr 30 000 Euro wurde mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Auf Anregung der SPD-Fraktionsvorsitzenden Marina Freudenstein wurde zudem beschlossen, vor Ablauf des Jahres 2019 einen Bericht vorzulegen, der Auskunft über die Einsätze des Sicherheitsdienstes im Park geben soll.

Für den im Park angelegten kleinen See spricht die Satzung ein Betretungsverbot aus. Dafür hatte sich Bürgermeister Andreas Magg eingesetzt. Man könne die entsprechende Wasserqualität auf Dauer nicht gewährleisten, wenn viele Menschen im See badeten - "auch aus verwaltungstechnischen und ökonomischen Gründen."

Abgelehnt wurde indes ein Änderungsvorschlag Zachmanns, der sich für eine erweiterte Nachtzeit auf 21 Uhr bis sieben Uhr ausgesprochen und dies mit dem Ruhebedürfnis der Anlieger begründet hatte. Auch die von ihm kritisierte generelle Grillerlaubnis bleibt bestehen. Hunde dürfen außerdem weiterhin freilaufen, solange sie sich außerhalb von Spielplätzen, Biotopen, des Teichs und seinen Uferbereichen aufhalten. Robert Meier (CSU) hatte zuvor vorgeschlagen, eine generelle Leinenpflicht einzuführen, was Freudenstein und Magg nicht befürworteten. "98 Prozent der Halter haben ihre Hunde im Griff", sagte Magg, und "bei den anderen zwei Prozent würde auch die Leinenpflicht nichts helfen".

© SZ vom 08.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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