Bauen in Flusslandschaft:Planungsdilemma

Lesezeit: 2 min

Die Gemeinde Grafrath will den südlichen Bereich im Umfeld des Amperufers neu ordnen. Einerseits soll der den Ort prägende Hang von Häusern freigehalten, andererseits eine angemessene Bebauung ermöglicht werden

Von Manfred Amann, Grafrath

Südlich, entlang der Amper im Ortsgebiet von Grafrath, rücken Moränenhügel wellenartartig und mit unterschiedlich steilen Hängen nahe an das Flussufer heran. Auf einem Streifen am Fuße der Erhebungen stehen auf den meisten der 27 Parzellen einzeilig Wohnhäuser, mal nahe beieinander, mal mit großen Lücken dazwischen. Und laut Bürgermeister Markus Kennerknecht (parteifrei) liegen mehrere Bauvoranfragen vor. Die Gemeinde will den Bereich nun städtebaulich ordnen und bei der Bemessung des Baurechts ein gewisses Maß an Gerechtigkeit walten lassen. Auch ein "Ausreißer", ein Gebäude, das in einem flacheren Bereich etwas südlich außerhalb der Zeile steht, soll einbezogen werden. Das Nordufer soll grundsätzlich unbebaut bleiben.

Vereinheitlichen will die Gemeinde die Bebauung des Amperufers. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Kennerknecht besteht darauf, den Bereich des Wasserhauses als "Vorratsfläche für alle Fälle" zu sichern, was Burkhard von Hoyer (Bürger für Grafrath) lieber ausgeklammert hätte. Die Planung ist offensichtlich keine einfache Angelegenheit, denn aufgrund der topografischen Situation müssen Gebäude oder Garagen mehr oder weniger in den Hang hinein gebaut werden. Das vorherrschende "Planungsdilemma" erklärte Bürgermeister Kennerknecht in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses so: "Wesentliches Ziel muss es sein, den Hang von Bebauung frei zu halten, weil er für das Ortsbild prägend ist, dennoch wollen wir eine angemessene Bebauung ermöglichen". Ferner soll vor allem im südwestlichen Bereich das Ampertal geschützt werden.

Zudem soll das denkmalgeschützte Kleinbauernhaus erhalten werden. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München schlägt für die Überplanung des Uferbereichs folgendes Grundkonzept vor. Der bebaubare Streifen, den Architekt Christian Schwander als "Banane" bezeichnete, soll maximal 21 Meter breit sein. Hier sollen die bebaubaren Flächen so festgelegt werden, dass durchgängig drei Meter Abstand zur Straße für Vorgärten frei bleiben. Die mögliche Gebäudetiefe in Richtung Hang soll zudem 18 Meter nicht überschreiten. Um eine möglichst gerechte Baurechtsverteilung hinzubekommen, schlägt Schwander vor, für jede Parzelle einzeln die zulässige bebaubare Grundfläche zu errechnen und festzuschreiben. Möglich wäre, auf etwa 25 Prozent der jeweiligen Parzellenflächen die Bebauung zuzulassen, da dieses Maß (Grundflächenzahl, GRZ 25) nur von wenigen Bestandsgebäuden überschritten wird. Auch die Höhe der Gebäude sollte man zum Beispiel mit 6,50 Meter, gemessen vom höchsten Punkt der Straße bis zum Beginn des Daches, festsetzen, riet der Architekt.

Den Steilhang im engen Flusstal möchte man künftig möglichst freihalten. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Schwierigkeiten sieht Schwander bei der Situierung der Stellplätze, die man aber zum Beispiel mit Kellergaragen oder aber mit Tiefgaragen in den Hang hinein lösen könnte. Um die Erhaltung eines denkmalgeschütztes Gebäudes am nordöstlichen Ende des Planungsgebietes zu unterstützen, wird angeregt, den Eigentümer eventuell mit zusätzlichem Baurecht zu locken. Laut Gemeindechef Kennerknecht ist das ehemalige Kleinbauernhaus, ein erdgeschossiger Einfirsthof mit Satteldach aus der ersten Hälfte 19. Jahrhundert, eine Rarität in der Region und sollte daher vor dem Abriss bewahrt und den Auflagen des Denkmalschutzes entsprechend saniert werden. Auf Vorschlag von Peter-Michael Kaifler (Grüne) soll im Bebauungsplan die Firstrichtung so festgesetzt werden, dass die Giebel zur Amper hin ausgerichtet sind. Es sollen Einzel- und Doppelhäuser zugelassen werden, jedoch keine Mehrfamilienhäuser. Um die Planung mit den betroffenen Bürgern zu besprechen, wurde beschlossen, im Oktober zu einer Anliegerversammlung einzuladen.

© SZ vom 18.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: