Amtsgericht:Kleiner Schaden, große Rechnung

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Ein Autohausbesitzer täuscht der Versicherung einen großen Reparaturbedarf an Unfallfahrzeug vor. Jetzt wurde er verurteilt.

Ariane Lindenbach

Ein vermeintliches Betrügerpaar, der Besitzer eines Autohauses aus dem Landkreis und ein Augsburger Kfz-Gutachter, saßen unlängst auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Sie sollen gemeinsam versucht haben, eine Versicherung zu betrügen, indem sie einen Unfallschaden zu hoch angegeben hatten. Der 58-jährige Geschäftsmann, der vor Gericht äußerst fragwürdige Reparaturmethoden schilderte, war gleich zu Beginn des Verfahrens bereit, den Strafbefehl wegen versuchten Betruges über 6300 Euro, gegen den er zuvor Einspruch eingelegt hatte, doch zu akzeptieren. Die Rücknahme des Einspruchs wertete das Gericht als Schuldeingeständnis.

Ein Autohausbesitzer täuscht der Versicherung einen großen Reparaturbedarf an Unfallfahrzeug vor. Jetzt wurde er verurteilt. (Foto: dpa)

Der Besitzer des Autohauses muss nun eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 70 Euro zahlen. Zudem musste der 58-Jährige, der seit 30 Jahren ein Autohaus mit Werkstatt betreibt, für das Verfahren gegen den Gutachter als Zeuge aussagen - mit einem sehr eingeschränkten Zeugnisverweigerungsrecht.

Das Verfahren gegen seinen mutmaßlichen Komplizen, den 44 Jahre alten Gutachter, wurde dennoch ohne Auflagen eingestellt. Dem Augsburger war am Ende nur vorzuwerfen, dass er den Unfallwagen-der auch noch der Tochter des 58-Jährigen gehörte-nicht sorgfältig genug inspiziert hatte.

Das geparkte Auto wurde im Oktober 2009 beschädigt. Die gegnerische Versicherung beauftragte das Autohaus des 58-Jährigen mit der Reparatur, das Sachverständigen-Gutachten sollte der Augsburger machen. Diesem wurde nun zur Last gelegt, darin "bewusst deutlich erhöhte Kosten" angesetzt zu haben, konkret ging es um mehr als 4000 Euro.

Unter anderem seien der Stoßfänger und die Spur nicht reparaturbedürftig gewesen, ein Vorschaden an einer Felge hingegen sei nicht erwähnt worden. Als Vertreter der Versicherung das Auto nach der Reparatur besichtigen wollten, behauptete der 58-Jährige, er habe es nach Russland verkauft und legte einen Kaufvertrag vor. Tatsächlich aber stand der Wagen noch auf dem Firmengelände. Wie die Begutachtung ergab, war nur das Nötigste repariert worden, nicht aber das, was auf der Rechnung aufgelistet war.

Der Augsburger erläuterte, er habe sich bei der Feststellung des Schadens an dem bereits von der Autohaus-Werkstatt gefertigten Messprotokoll der Achsen orientiert. "Ich gehe auch nicht anders vor", bestätigte ein Kollege, der als weiterer Gutachter den Wagen für das Gericht inspiziert hatte und dort als Sachverständiger auftrat. Das Messprotokoll wurde seiner Überzeugung nach aber durch das gezielte Lösen von Schraubverbindungen manipuliert.

Der Autohausbesitzer bekannte sich auf Nachfrage von Richter Johann Steigmayer dazu, das Messprotokoll erstellt zu haben, stritt aber jegliche Manipulation ab. Dass die Achswerte ohne Reparatur plötzlich wieder korrekt waren, dafür hatte der 58-Jährige eine phantasievolle Erklärung: Er habe die Achse mit Hilfe eines zweiten Fahrzeugs und einer Kette "gefühlvoll" wieder in die richtige Position gebracht. Eine Darstellung, die von Amtsrichter und Zuhörern eher amüsiert zur Kenntnis genommen wurde.

© SZ vom 14.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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