Alling:Streit um Tempolimit eskaliert

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Die Straße von Germannsberg nach Alling ist zum Zankapfel zwischen Bürgermeister und dem Verkehrsreferenten geworden. (Foto: Günther Reger)

Der Allinger Verkehrsreferent tritt von seinem Amt zurück und wirft dem Bürgermeister "Obrigkeitshörigkeit" vor.

Von Manfred Amann, Alling

Der Allinger Gemeinderat muss sich einen neuen Verkehrsreferenten suchen. Hubert Winkler (SPD) legt sein Amt nieder, weil er sich von Bürgermeister Stefan Joachimsthaler (CSU) in seinem Bestreben, für das ortsnahe, schmale Teilstück der Straße nach Germannsberg eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu erwirken, im Stich gelassen fühlt. Das gab er bei einer Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamtes und der Polizei bekannt. "Unter einem Gemeindechef, der sich nicht für mehr Verkehrssicherheit für seine Bürger einsetzt, möchte ich nicht länger für Verkehrsangelegenheiten zuständig sein", sagt Winkler und wirft dem Rathauschef "Obrigkeitshörigkeit" vor. Joachimsthaler indes weist darauf hin, dass die Gemeinde schon seit längerem daran arbeite, den Straßenabschnitt zwischen dem Ortsausgang und der Zufahrt zu den Weihern sicherer zu machen, zum Beispiel durch einen von der Fahrbahn abgesetzten Geh- und Radweg.

Hubert Winkler gibt sein Amt auf, weil er sich vom Bürgermeister im Stich gelassen fühlt. (Foto: Manfred Amann)

Der Rathauschef bedauert auch, dass Winkler seine Meinung "sehr emotional und vorwurfsvoll" vorgebracht habe. Auslöser für den Streit war die Stellungnahme von Landratsamt und Polizei zu einem Antrag, in Verlängerung der Straße "Am Weinberg" die Höchstgeschwindigkeit auf 70 oder noch niedriger festzusetzen. Nach Paragraf 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung sei dies jedoch nicht möglich, heißt es. Für Winkler ist dies "ein Unding schlechthin". Man dürfe sich nicht nur an Paragrafen klammern, sondern sollte auch den gesunden Menschenverstand walten lassen, sagte er zu den Behördenvertretern und übergab eine ausführliche Dokumentation, in der er den Nachweis führt, dass es in allen anderen von Alling ausgehenden Ortsverbindungsstraßen sehr wohl Begrenzungen der Höchstgeschwindigkeit gibt. Zum Beispiel von Biburg (80) nach Pfaffing sogar mit Überholverbot, von Holzhausen nach Schöngeising (60), von Biburg zur Bundesstraße 2 zunächst 50 und in der engen Ortsdurchfahrt Wagelsried sogar 30 Stundenkilometer.

"Was dort überall möglich ist, soll auf dem schmalen, gefährlichen Straßenabschnitt hinter der Ortsausfahrt "Am Weinberg" rechtlich nicht machbar sein", zweifelt Winkler und spricht von einer "völligen Missachtung der Gegebenheiten". Während die anderen Straßen in die Nachbarorte meist gut ausgebaut seien, teils von Fuß-/Radwegen begleitet würden und trotzdem mit Geschwindigkeitsbegrenzungen beschildert seien, sei der Straßenabschnitt nach Germannsberg nicht nur extrem schmal, sondern auch unübersichtlich. Die Sichtweite liege teilweise unter 100 Metern, die Fahrbahn sei wellig und die Bankette aufgrund des häufigen Begegnungsverkehrs ausgefahren. "Busfahrer telefonieren miteinander und warten aufeinander, um sich in der Engstelle nicht zu begegnen", weiß der SPDler. Außerdem seien auf der Strecke häufig Wildwechsel zu beobachten und sowohl Fußgänger als auch Radfahrer, oft in Gruppen, unterwegs.

Besucher des Badeweihers im Allinger Moos müssten dort entlang und im Bereich der Zufahrten zum "Alpaka-Beach" und zu Gehöften würden oft Autos abgestellt. Und im Winter mache der abgeschobene Schnee die Fahrbahn noch enger, zählt Winkler auf. Die Behördenvertreter nahmen die Dokumentation zur Kenntnis und laut Winkler fiel der Satz: "Wenn das alles so zutrifft, dann müssen wir prüfen, ob alle anderen Begrenzungen rechtens sind, notfalls die Anordnungen aufheben und die Schilder abbauen". Daraufhin habe Joachimsthaler ihn gefragt, ob er denn die Verantwortung dafür übernehmen wolle, dass an anderen Stellen Schilder abgebaut werden müssen und dadurch die über Jahre bewährte Verkehrssicherheit aufgehoben wird. "Nicht ich trage dafür die Verantwortung, sondern diejenigen, die das anordnen", sagt dazu Winkler. Der Paragraf, auf den sich die Verantwortlichen berufen, müsse überall gleiche Anwendung finden.

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