Adelshofen:Abstimmung über Asylunterkunft

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Erstmals findet im Landkreis ein Bürgerentscheid zum Standort für eine Flüchtlingsherberge statt. Die Adelshofener befinden am Sonntag darüber, ob der Klostergarten dafür geeignet ist

Von Heike A. Batzer, Adelshofen

An diesem Sonntag entscheiden die Bewohner von Adelshofen und der beiden Ortsteile Nassenhausen und Luttenwang darüber, ob im Klostergarten von Adelshofen eine Asylunterkunft entstehen soll. Es ist der erste Bürgerentscheid im Landkreis, bei dem es um das Thema Asyl geht.

Die Initiatoren, die Interessengemeinschaft (IG) Klostergarten Adelshofen, sehen den Klostergarten als den falschen Standort dafür an, einen zweistöckigen Container mit 52 Wohnplätzen für Asylbewerber unterzubringen, wie vom Landratsamt geplant. Die Frage des Bürgerentscheids lautet deshalb: "Soll die Gemeinde Adelshofen alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um den Klostergarten in seiner bisherigen Form unverändert zu erhalten, insbesondere frei von jeglicher Bebauung?"

Der Landkreis als Bauherr der Containeranlage ließ jedoch bereits im Vorfeld wissen, dass sich die Gemeinde Adelshofen durch den Bürgerentscheid nicht ihrer Verpflichtung, Asylbewerber aufzunehmen, entledigen könne. Andreas Buchner, Asylkoordinator im Landratsamt, verweist darauf, dass es zum einen um die Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Landkreises gehe - Adelshofen hat im Gegensatz zu fast allen anderen Landkreiskommunen noch keine Flüchtlinge aufgenommen -, zum anderen benötige der Landkreis trotz derzeit geringerer Flüchtlingszahlen weiterhin Unterkünfte, auch um die Schulturnhallen wieder frei zu machen. Vor einer Woche stimmte der zuständige Kreisausschuss der Anmietung eines Containers für Adelshofen zu. Die Lage im Klostergarten macht freilich zusätzliche Bauarbeiten nötig. So müssen beim Einbau der Gaszentralheizung Leitungen oberirdisch am Gebäude entlang geführt werden, damit dort befindliche Bodendenkmäler nicht beschädigt werden.

Die Interessengemeinschaft hatte den Standort auch mit dem Hinweis auf den Denkmalschutz abgelehnt. Die Bodendenkmäler sollen nun durch konservatorische Maßnahmen geschützt werden. Die Nähe zu Baudenkmälern wie Pfarrkirche oder Rathaus sei vertretbar, weil der Vertrag über die Nutzung des Geländes befristet sei, sagt Kreisbaudirektorin Reinlinde Leitz. Der Klostergarten, den die Gemeinde vor zwei Jahren von der Kongregation der Armen Schulschwestern erworben hat, ist ein "Außenbereich im Innenbereich" und dürfte eigentlich nicht bebaut werden. Seit kurzem machen jedoch Erleichterungen im Baugesetzbuch Ausnahmen für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften möglich. Geplant ist, einen zweigeschossigen Container im Klostergarten an der Ecke Nassenhausener Straße/Niemerweg aufzustellen. Die Bäume sollen erhalten und das genutzte Areal mit einem Zaun abgetrennt werden. Sollte die Gemeinde ein Satteldach statt eines Flachdachs für den Container wünschen, so sei auch das möglich, sagt Axel Schuhn vom kreiseigenen Hoch- und Tiefbaureferat. Allerdings müsse die Gemeinde finanziell selbst dafür aufkommen.

Nach Ansicht der Interessengemeinschaft erzeugt der Bau "ein hässliches, zu großes Ghetto mitten im historischen Ortskern". Eine Integration werde durch die Größe erschwert. Die Zahl der Wohnplätze ginge deutlich über die für die Gemeinde vereinbarte Quote von 41 Asylbewerbern hinaus. Heruntergerechnet auf den Ortsteil Adelshofen müssten es sogar nur 21 sein, so die IG. Auch fast alle übrigen Landkreisgemeinden hätten ihr Soll "längst nicht erreicht", sagen die Initiatoren. Sie verweisen auch darauf, dass eine Erweiterung des im Klostergarten befindlichen Kindergartens nicht durch den Bürgerentscheid in Gefahr sei, weil dieser nur ein Jahr lang gelte.

Findet der Bürgerentscheid eine Mehrheit, muss die Gemeinde auf Geheiß des Landratsamtes Alternativgrundstücke anbieten. Als solche gelten ein unbebautes, aber mit Bäumen bepflanztes Grundstück der Kirchenstiftung an der Nassenhausener Straße, der alte Sportplatz sowie ein Grundstück im ehemaligen Mischgebiet des Ortsteils Luttenwang. Eine rekultivierte Bauschuttdeponie, die bereits im Gespräch war, hält Reinlinde Leitz nicht für geeignet: "Dort sind Altlasten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Asylbewerber darauf menschenwürdig untergebracht werden können."

Wahlberechtigt sind insgesamt 1295 Bürgerinnen und Bürger aus Adelshofen, Nassenhausen und Luttenwang. 179 von ihnen - knapp 14 Prozent - hatten bis Freitagmittag Briefwahlunterlagen beantragt. Am Sonntag sind die drei Wahllokale in jedem der Ortsteile von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend werden die Wahlzettel im Sitzungssaal im Adelshofener Rathaus ausgezählt. Der Bürgerentscheid ist laut Gemeindeordnung dann angenommen, wenn die darin gestellte Frage von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit zwanzig Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Das sind im Falle von Adelshofen 259 Stimmen. Ein Bürgerentscheid gilt wie ein Gemeinderatsbeschluss und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.

© SZ vom 23.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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