3000 Euro Schmerzensgeld:Folgenreicher Sturz

Puchheim erzielt im Rechtsstreit mit Unfallopfer einen Vergleich

Ein langwieriger Rechtsstreit über die Räum- und Streupflicht im Winter hat für die Stadt Puchheim ein gutes Ende genommen. Der Vorsitzende des Oberlandesgerichts München (OLG) hat in einer Verfügung festgestellt, dass die Kommune ihre Pflichten nicht verletzt habe und eine Klage deswegen wohl vollständig abgewiesen werden würde, wie Jens Tönjes, der geschäftsleitende Beamte, berichtete. Das OLG riet zu einem Vergleich, die Stadt hat sich daraufhin auf eine Zahlung von 3000 Euro mit einer Frau geeinigt, die im Januar 2013 in der Unterführung an der S-Bahn mit ihrem Rad gestürzt war. Die damals 61-jährige Eichenauerin zog sich einen komplizierten Bruch des linken Oberarms zu, unter dessen Folgen sie noch leidet. Die Frau verklagte sowohl die Stadt als auch den Unternehmer, der im Auftrag der Kommune den Winterdienst versieht, auf 12 000 Euro Schmerzensgeld, etwa 3500 Euro Verdienstausfall und weitere Beträge für Behandlungen. Im April sprach das Landgericht München II der Klägerin 8000 Euro Schmerzensgeld zu. Außerdem hätte die Stadt auch zukünftige Schäden, etwa die Kosten für Behandlungen, zu 75 Prozent begleichen müssen. Die mit dem Räumdienst beauftragte Firma sei nicht haftbar, weil sie im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit handelte. Stadt und Firma hatten geltend gemacht, dass die Unterführung gar nicht hätte geräumt und gestreut werden müssen. Sowohl die Stadt als auch die Frau legten Berufung ein. Das OLG stellte nun fest, dass allein der Unternehmer hätte haften müssen, aber von einer Verletzung der Räum- und Streupflicht nicht auszugehen sei.

© SZ vom 18.12.2020 / bip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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