Westtangente:Aktionsbündnis klagt gegen die Stadt

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Hier wird in einigen Jahren die neue Westumfahrung der Stadt Freising auf die Bundesstraße 11 treffen. Der symbolische Spatenstich ist längst gesetzt, doch die Gegner des Projekts kämpfen weiter. (Foto: Marco Einfeldt)
  • Zweiter Bürgerentscheid zu der umstrittenen Umgehungsstraße soll nun offenbar auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden.
  • Die Klage hat aber keine aufschiebende Wirkung.
  • Freisings Oberbürgermeister bezweifelt Nutzen des geforderten Moratoriums für die Vöttinger.

Von Kerstin Vogel, Freising

Das Aktionsbündnis "Moratorium Westtangente" hat am vergangenen Freitag über die Anwaltskanzlei Meisterernst beim Bayerischen Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Freising erhoben. Das meldet der Sprecher des Vöttinger Bürgerforums, Wolfgang Reinhardt. Mit diesem Schritt soll nun offensichtlich doch noch ein Bürgerentscheid über das von den Tangentengegnern geforderte Moratorium erzwungen werden. Der Freisinger Stadtrat hatte diesen Entscheid Anfang September trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens abgelehnt.

Nachdem die Freisinger bei einem ersten Bürgerentscheid 2013 bereits mit 56 Prozent dafür gestimmt hatten, die Planung für die umstrittene Umgehungsstraße fortzuführen, hatte das Bürgerforum Anfang Juli 2015 mit der Unterschriftensammlung für ein weiteres Bürgerbegehren begonnen. Ziel war, ein dreijähriges Moratorium für das Bauvorhaben zu erzwingen, "bis sich die Verkehrswirksamkeit der Nordost-Umfahrung gezeigt hat". Lediglich der bereits begonnene Bauabschnitt 1 von der B 11 bis zur Angerstraße sollte fertiggestellt werden dürfen.

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Genügend Unterschriften hatten die Helfer des Bürgerforums Anfang August zusammen. Die Stadt bestätigte knapp drei Wochen später, dass 2758 Bürger gültig unterschrieben hatten. Formal wäre der Bürgerentscheid "Moratorium Westtangente" damit zulässig gewesen. In einer Sondersitzung erklärte der Stadtrat Anfang September dieses Bürgerbegehren jedoch mit 24:10 Stimmen für "materiell unzulässig". Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, dass die Stadt bereits fast 14,5 Millionen Euro in das Projekt investiert habe. Weitere Verzögerungen beim Bau der Umgehungsstraße wären mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht vereinbar. Ein Baustopp lasse Kostensteigerungen um bis zu drei Millionen Euro erwarten.

Wolfgang Reinhardt hatte schon kurz nach dieser Entscheidung angekündigt, deswegen vor das Verwaltungsgericht ziehen zu wollen und hat diese Ankündigung nun wahr gemacht.

Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher, den die Nachricht von der Klage am Montagmittag überrascht hat, reagierte gelassen. "Dann werden wir wohl demnächst Post vom Gericht bekommen", sagte er. Dabei gehe es ausschließlich um die Frage, ob das Bürgerbegehren der Vöttinger nun zulässig sei oder nicht. "Wenn das Gericht es für zulässig halten sollte, müssen wir es durchführen."

Auf die bereits laufenden Bauarbeiten an der Umgehungsstraße habe das keine Auswirkungen, so Eschenbacher: "Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung." Im übrigen habe er gehört, dass die Verwaltungsgerichte in derartigen Fällen relativ zügig arbeiten würden.

Bezweifelt wird von Eschenbacher, dass sich die Vöttinger mit dem gewünschten Moratorium wirklich einen Gefallen tun. Sollte die Westtangente - wie in dem Bürgerbegehren gefordert - tatsächlich bis zum Anschluss an die Angerstraße gebaut, die Fortführung aber für drei Jahre auf Eis gelegt werden, "dann wird es völlig neue Schleichwege für die Autofahrer durch Vötting geben".

© SZ vom 03.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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