Schwangere in den Bauch geschlagen:"Unterste Schublade"

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Der Angeklagte wollte den Schlag in den Bauch seiner schwangeren Freundin zuerst nicht zugeben. (Foto: dpa)

Ein 28-Jähriger hat seiner schwangeren Freundin in den Bauch geschlagen und erhielt nun sein Urteil dafür.

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Wegen Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs stand am Dienstag ein 28-jähriger Mann aus dem Landkreis vor Gericht. Laut Staatsanwaltschaft hatte vor gut einem Jahr bei einem Streit seiner zwei Jahre älteren schwangeren Freundin ins Gesicht geschlagen und ihr dann mit der Faust auch noch ein Magenschwinger versetzt. Das Ungeborene kam dabei nicht zu Schaden, wie eine Untersuchung im Krankenhaus ergab.

Das Kind kam gesund zur Welt, das Paar hat sich mittlerweile getrennt. Den 28-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zusätzlich muss der Mann eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro zugunsten des Freisinger Frauenhauses leisten.

Den Schlag in den Bauch leugnete er zuerst

Die Rangelei mit seiner damaligen Freundin und eine Watschn im Affekt hatte der Angeklagte anfangs eingestanden. "Das war dumm und unterste Schublade", sagte er vor Gericht. Von dem Faustschlag in den Bauch wollte er jedoch zunächst nichts wissen. Auch sei die Schwangerschaft seiner Freundin damals noch nicht sicher, sonder wegen ihres unregelmäßigen Zyklus' nur so eine Vermutung gewesen.

Die Aussage seiner Ex-Freundin ergab dann jedoch ein anderes Bild. Ihr Freund habe schon vor dem Vorfall gewusst, dass sie ein Kind erwartete, sagte sie. Er habe sie zu Besuchen beim Frauenarzt begleitet und das sei deutlich vor der Auseinandersetzung gewesen. An dem bewussten Tag sei man in Streit geraten, es sei hin und hergegangen, man habe sich wohl gegenseitig geschubst. Da habe der Angeklagte sie ins Gesicht geschlagen "und als ich im Auto auf dem Beifahrersitz saß, hat er ausgeholt und mir in den Bauch geschlagen und gesagt, "dann brauchst du das Kind jetzt auch nicht mehr".

Sie wollte ihr Kind in Ruhe großziehen

Weil ihr Auge kurz nach dem Schlag plötzlich angeschwollen sei, habe ihre Schwester sie ins Krankenhaus gebracht. "Die Polizei kam dann ins Krankenhaus und wollte, dass ich Anzeige erstatte, zu dem Zeitpunkt wollte ich das auch, später aber nicht mehr." Sie habe nur in Ruhe ihr Kind großziehen wollen. Nach einem Gespräch zwischen Richter, Anwältin und Staatsanwalt zeigte sich der Angeklagte dann doch geständig und gab den Faustschlag in den Bauch seiner damaligen Freundin zu. "Daran haben Sie gut getan", sagte der Richter bei seiner Urteilsbegründung. Nur unter dieser Voraussetzung und weil seine Sozialprognose gut sei, könne die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

© SZ vom 18.08.2016 / bt - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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