Vorschrift in Au:Ausgleich schaffen

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Bauherren müssen Ersatzpflanzungen vornehmen lassen

Der Marktgemeinderat hat die Einbeziehungssatzungen für ein Grundstück "Am Riegelacker" in Osseltshausen und für eines am Buchfeldweg in Osterwaal beschlossen. Im ersten Fall ist der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Die Satzung schreibt vor, dass ein Großteil der Gehölzbestände an der Nord- und Westgrenze zu erhalten ist. Grundstückszufahrten und Stellplätze müssen in wasserdurchlässiger Weise gebaut werden.

Der Bauherr verpflichtet sich darüber hinaus, als Ausgleichsmaßnahme den Umbau einer Waldfläche von Nadel- zu Laubwald vorzunehmen. Diese Fläche befindet sich nun nicht in der Marktgemeinde Au, sondern bei Reichersdorf, das zur Gemeinde Gammelsdorf gehört. "Warum nicht gleich in Sibirien?", murrte Heiner Barth (FWG). Er und andere ungläubig drein schauende Markträte mussten sich von Bürgermeister Karl Ecker (FWG) belehren lassen, dass so eine Ausgleichsmaßnahme nicht unbedingt auf Gemeindeflur stattfinden müsse.

Sibirien müsste es nicht gerade sein, der Ausgleich dürfe aber beispielsweise auch im benachbarten Landkreis Kelheim, der zu Niederbayern gehört, stattfinden. Eine Überprüfung finde durch die zuständigen Landratsämter statt. Wie immer die das untereinander regelten.

Beim Osterwaaler Buchfeldweg verpflichtet sich der Bauherr, bei Gebrontshausen, einem Ortsteil von Wolnzach im Landkreis Pfaffenhofen, einen "Strauchmantel" an einem bestehenden Laubwald zu pflanzen.

Was den Fall dort kompliziert: Das künftige Einfamilienhaus grenzt an einen Hopfengarten an. Für den betroffenen Hopfenbauer hat dies zur Konsequenz, dass er wegen des Spritzens von Pflanzenschutzmitteln einen Sicherheitsabstand von 25 Metern zum Haus einhalten muss. Dabei muss er "eine gute fachliche Praxis bei der Spritztechnik" einhalten. Sprich, er darf keinen zu dünnen Nebel in die Landschaft blasen, den der Wind dann in Richtung Haus tragen könnte. Dieses muss auf dem Anstandsstreifen mit einer mindestens zwei Meter hohen Schutzhecke umgeben sein.

© SZ vom 08.08.2019 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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