Vor der Kommunalwahl an die Urne:Bürgerentscheid im Februar

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In Fahrenzhausen wird über den Rathaus-Standort abgestimmt. Zur Wahl stehen ein Bürger- und ein Ratsbegehren

Von Francesca Polistina, Fahrenzhausen

Der Bürgerentscheid über den Standort des neuen Rathauses von Fahrenzhausen wird am Sonntag, 16. Februar, stattfinden. Das hat der Fahrenzhausener Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend nach vorherigen Abstimmung mit der Bürgerinitiative entschieden. Außerdem hat der Gemeinderat die Stichfragen vom Bürgerbegehren und Ratsbegehren festgelegt. Sie lauten beim Ratsbegehren "Fortführen der Rathausplanung", beim Bürgerbegehren hingegen "Gemeindegrund für Rathausneubau".

Auch der Text des Ratsbegehrens wurde festgelegt, und lautet wie folgt: "Sind Sie dafür, dass die Rathausplanungen auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom Juli 2018 auf Flurnummer 71/10 der Kirchenstiftung Fahrenzhausen und den oben bereits vorliegenden Ergebnissen des Architektenwettbewerbs fortgeführt werden." Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis von Fahrenzhausen eingetragen sind, werden spätestens am 21. Tag vor dem Bürgerentscheid eine Wahlbenachrichtigung bekommen.

Eine Gruppe von Fahrenzhausener Bürgerinnen und Bürgern hatte in den vergangenen Monaten 615 Unterschriften gesammelt, um den Beschluss des Gemeinderates zu kippen, wonach das neue Rathaus auf einem Kirchengrundstück an der Bundesstraße 13 gebaut werden soll. In seiner vorletzten Sitzung am 18. November hatte der Gemeinderat von Fahrenzhausen entschieden, dass das dann eingereichte Bürgerbegehren "Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks für den Rathausneubau" zugelassen wird. Gleichzeitig fiel bei zwei Gegenstimmen der Beschluss, zusätzlich ein Ratsbegehren zur Abstimmung zu stellen. Das bedeutet nun, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sich am 16. Februar zwischen den beiden Begehren entscheiden müssen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die zunächst bemängelt hatten, nicht ausreichend informiert worden zu sein, fordern, dass für den Neubau des Rathauses statt des Kirchengrundstückes das daneben liegende Gemeindegrundstück verwendet werden soll. So könnte man die Erbpacht an die Kirchenstiftung sparen, deren Zins übrigens nicht offengelegt wird. Außerdem fürchtet die Bürgerinitiative, dass der Pachtzins erhöht werden könnte.

Der Gemeinderat argumentiert dagegen, dass nur mit dem Kirchengrundstück ein echtes Ortszentrum in Fahrenzhausen geschaffen werden könne, und dass man sich an den Vorschlag des Gutachters gehalten und sich für die wirtschaftlichere Lösung entschieden habe. Außerdem, so die Argumentation des Gemeinderats weiter, wäre durch eine eventuelle Wiederholung des Wettbewerbs und die hohe Baukostensteigerung aufgrund der Verzögerungen in der Planung mit Mehrkosten im sechsstelligen Bereich zu rechnen.

© SZ vom 04.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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