Veränderte Geschäftsordnung:Neue Regelung für Bauvorhaben

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Die Diskussion um das alte Pfarrhof-Gelände hatte alles ins Rollen gebracht, in der Folge wurde heftig um die Kompetenzen des Bauamtes und die Zuständigkeiten des Bauausschusses gerungen, und jetzt gibt es eine neue Regelung: Geht es um ein Bauvorhaben mit mehr als fünf Wohneinheiten oder mindestens 900 Quadratmetern, dann muss die Sache zwingend in den Ausschuss. So steht es künftig in der Geschäftsordnung für die "Erteilung des Einvernehmens in Bausachen", die der Gemeinderat entsprechend geändert hat.

Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass auf dem 3000 Quadratmeter großen alten Pfarrhof drei Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Diese Nachverdichtung ging vielen zu weit. Anwohner kritisierten, dass das Bauamt die Pläne "durchgewunken" habe und dann der Vorbescheid durch das Landratsamt erteilt wurde. Bauamtsleiter Michael Schöfer verteidigte danach die in seinen Augen "maßvolle baulichen Nutzung" und verwies im Übrigen auf die Geschäftsordnung: Demnach werde der Bauausschuss bei Bauvorhaben solcher Größenordnung nicht einbezogen. In der Folge kündigte Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne) an, die Geschäftsordnung so zu ändern, dass der Bauausschuss auch bereits bei kleineren Vorhaben zustimmen muss. Der Vorschlag, den Ausschuss künftig bei Grundstücksflächen von mindestens 900 Quadratmetern und bei mehr als fünf Wohneinheiten einzubeziehen, ging einer Gemeinderatsmehrheit damals aber noch nicht weit genug.

Stattdessen wurde auf Antrag der SPD mehrheitlich beschlossen, dass in den darauffolgenden Monate komplett alle Bauanträge und -voranfragen dem Bauausschuss vorgelegt werden müssen und keine einzige Einschätzung mehr allein dem Bauamt überlassen wird, bis man sich im Klaren ist, wie man künftig verfahren will. In die Praxis umgesetzt wurde das aber nicht. Denn die Geschäftsleitung hielt ein solches Vorgehen schon damals für rechtswidrig. Die Argumentation: Einzelvorhaben zum Beispiel hätten für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung und könnten als laufende Angelegenheiten vom Bürgermeister entschieden werden - und damit auch mit dem von ihm beauftragten Bauamt. Andernfalls würden die Aufgaben des Bürgermeisters beschnitten. Bestätigt wurde diese Argumentation nun auch durch die Kommunalaufsicht.

© SZ vom 25.10.2018 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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