Urteil: Amtsgericht Freising:Internet-Einkäufe nicht bezahlt

Eigentlich war ihr Konto gesperrt, zahlen konnte sie nicht. Doch das hinderte eine 22-Jährige nicht, Waren im Internet zu bestellen. Jetzt ist sie wegen Betruges veruteilt worden.

Peter Becker

"Das war dumm von mir", gibt die 22-jährige Frau zu. Obwohl sie eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hatte und ihr Konto gesperrt war, bestellte sie im Internet Computerspiele im Wert von 156 Euro. Dafür verurteilte sie Richterin Claudia Saponjic am Freisinger Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Mitangeklagt war ihr 30-jähriger Lebensgefährte. Für diesen endete das Verfahren mit einem Freispruch. Er versicherte glaubhaft, dass er das Päckchen nur entgegengenommen habe.

"Ich wollte die Spiele unbedingt haben", sagte die Angeklagte. Dass sie diese gar nicht würde bezahlen können, war der damals Arbeitslosen bewusst. Ihr Lebensgefährte bestätigte dies. "Sie hat mir in den Knast geschrieben, dass sie keine Arbeit mehr hat." Im Übrigen kontrolliere er nicht, was seine Freundin im Internet alles so treibe.

Als der Postbote an der Wohnungstür klingelte, nahm er das Päckchen entgegen. "Hätte ich ihn denn fortschicken sollen?, fragte er die Richterin. Die Beschuldigte versicherte dem Gericht: "Da waren Frauenspiele drin." Daran hätte er kein Interesse gehabt.

Ein Glück für den Angeklagten, dem dadurch eine erneute Strafe erspart blieb. Wenn jemand frisch aus der Haft entlassen sei, so ein "prominentes Bundeszentralregister" habe und dann gleich wieder einen Betrug begehe, "neigt man zur Anklage", sagte der Staatsanwalt.

© SZ vom 25.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: