Umwandlung in Zuschuss abgelehnt:Keine Ausnahme für Sozialstation

Lesezeit: 1 min

Gemeinde besteht auf Rückzahlung eines 40 000-Euro-Darlehens

Seit zehn Jahren ist die Sozialstation in einem eigenen Gebäude im Ortszentrum untergebracht. Am Sonntag, 30. September, wird das gefeiert. Die Feststimmung ist allerdings ein klein wenig getrübt: Der Finanzausschuss des Gemeinderats hat fast einstimmig beschlossen, dass die Einrichtung ein Darlehen über 40 000 Euro an die Gemeinde zurückzahlen muss. Die Hoffnung, dass dieses wie beantragt in einen Zuschuss umgewandelt wird, hat sich damit zerschlagen.

Als der Trägerverein der Einrichtung vor zehn Jahren den Neubau errichtete, tat sich eine Finanzierungslücke von 40 000 Euro auf. Er beantragte deshalb einen Zuschuss, bekam aber nur ein zinsloses Darlehen über fünf Jahre. 2013 stellte der Verein wegen der immer noch angespannten Finanzlage den Antrag, das Darlehen in einen Zuschuss umzuwandeln. Der Finanzausschuss lehnte das damals ab, verlängerte die Laufzeit aber noch einmal um fünf Jahre.

Nun unternahm die Sozialstation einen weiteren Anlauf. Man könnte das Darlehen zwar schon zurückzahlen, so Vorsitzender Helmut Hinterberger, aber "nicht aus dem operativen Ergebnis". Daran werde sich wohl in den nächsten Jahren nichts ändern, nachdem immer wieder Investitionen wie zuletzt der Einbau eines automatischen Türöffners für die Hausbewohner nötig seien. Also müsste man für die Rückzahlung auf Mitgliedsbeiträge und Spenden zurückgreifen. Gerade die Verwendung von Spenden könne man aber eigentlich "den Neufahrner Bürgern gegenüber nicht verantworten, da deren Spendenbereitschaft sich auf die direkte Hilfe der Menschen bezieht".

Lediglich Manuela Auinger (SPD) fand, dass "die Argumentation des Vorsitzenden einleuchtet", und dass man die Sozialstation mit ihrer "wichtigen Rolle" und "einmaligen Stellung" nicht wie andere Vereine behandeln sollte. Ozan Iyibas (CSU) zum Beispiel fürchtete dagegen einen Präzedenzfall. Jetzt muss die Sozialstation das Geld zurückzahlen - allerdings nicht auf einen Schlag. Vielmehr soll sie einen Rückzahlungsplan über zehn Jahre vorlegen.

© SZ vom 27.09.2018 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: