Umstrittene Nachverdichtung in Neufahrn:Klage zurückgezogen

Immobilienunternehmen einigt sich mit der Gemeinde

Die "Nachverdichtung" an der Wolfgang-Zimmerer-Straße hat jetzt auch das Verwaltungsgericht München beschäftigt. Das Immobilienunternehmen, das auf dem Grundstück einer früheren Druckerei bauen möchte, hatte eine "Untätigkeitsklage" gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Damit wollte es erreichen, dass es doch noch sechs Reihenhäuser errichten darf und den Vorbescheid dafür bekommt.

Den entsprechenden Antrag vom Dezember 2017 hatte der Neufahrner Bauausschuss vor mehr als einem Jahr erst einmal zurückgestellt. Denn das Grundstück befindet sich in einem Bereich, für den die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan aufstellt. Damit in der Zwischenzeit in dem Gebiet nichts passiert, was im Nachhinein nicht mit den Planungszielen des Bebauungsplans zusammenpassen würde, wurde später noch zusätzlich eine Veränderungssperre erlassen. Auch ein anderes Bauvorhaben war davon betroffen.

Der Bauantrag für das Druckerei-Gelände wurde daraufhin von dem Immobilienunternehmen abgeändert: Nun ging es nicht mehr um Reihenhäuser, sondern um ein Gebäude mit sechs Wohnungen, einer Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage, und dafür gab es inzwischen auch grünes Licht vom Gemeinderat. Über das Gericht verfolgte das Unternehmen aber seinen offenbar favorisierten ursprünglichen Antrag für die Reihenhäuser weiter.

Die Richter regten in der Verhandlung eine außergerichtliche Einigung an, andernfalls werde es am 22. Juli ein Urteil geben. Laut Rathaus-Sprecherin Nicole Dobner hat man sich inzwischen aber verständigt: Demnach darf das Immobilienunternehmen eine zusätzliche Wohneinheit beantragen und zieht dafür die Klage zurück.

© SZ vom 18.07.2019 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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