Umfangreiche Satzung:An die Regeln halten

Am 15. Mai beginnt an den Freisinger Seen die Badesaison

Am 15. Mai beginnt an der Stoibermühle, am Vöttinger Weiher und den Pullinger Seen die Badesaison. Um den Besucherinnen und Besuchern der städtischen Naherholungsgebiete Ruhe und Erholung zu ermöglichen, weist die Stadt schon jetzt auf die in den Benutzungssatzungen festgeschriebenen Verhaltensregeln hin. So ist das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Parkplätze in den genannten Gebieten nicht erlaubt. Feuer abseits der hierfür besonders ausgewiesenen Plätze (Feuerstellen oder Feuerschalen) sind verboten. Erlaubt ist die Benutzung tragbarer Grillgeräte mit einem Abstand zum Boden von mindestens 30 Zentimetern. Grillfeiern sollten jedoch bei der Stadt (Amt 32) angezeigt werden.

Während der Badesaison ist es verboten,Tiere an die Seen mitzunehmen. Generell dürfen in den Naherholungsgebieten Tiere aller Art nicht gefüttert werden, wie die Stadtverwaltung weiter informiert. Ebenfalls verboten ist der Verkauf von Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränken. Außerdem darf dort nicht übernachtet werden, es dürfen keine Zelte oder Wohnwagen aufgestellt werden. Eine Ausnahme bildet hier lediglich der Vöttinger Weiher, an dem Zelten möglich ist. Die dazu unbedingt erforderliche Genehmigung muss bei der Stadt Freising beantragt werden (Amt 32, 0 81 61/54-4 32 09, naherholung@freising.de).

Die Grünanlagen sind sauber zu halten. Für den entstandenen Müll stehen Abfallbehälter bereit. Vor allem bittet die Stadt Freising, darauf zu achten, Glasscherben umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen, um Verletzungen zu vermeiden. Für die Einhaltung dieser Grundlagen sorgen der Verwaltung zufolge Beschäftigte der Stadt Freising.

Die Benutzungssatzungen können auf der Homepage der Stadt jederzeit abgerufen werden unter www.freising.de/kultur-freizeit/seen.

© SZ vom 28.04.2021 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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