Trotz möglicher Intervention durch das Landratsamt:Widerwillen gegen Wettbüro

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Moosburger Bauausschuss lehnt Nutzungsänderung für Gebäude an der Bahnhofstraße ab

Von Alexander Kappen, Moosburg

In der Sache waren sich die Mitglieder des Moosburger Bauausschusses ja einig: Ein Wettbüro im Setz-Areal an der Bahnhofstraße und somit im Herzen der Stadt, das wollen sie alle dort nicht haben. Über die Vorgehensweise beziehungsweise Argumentation für die Ablehnung des vorliegenden Antrags herrschten jedoch unterschiedliche Ansichten. Der Ausschuss lehnte die beantragte Nutzungsänderung für die Gewerberäume des Gebäudes Bahnhofstraße 3 ab, weil es sich dort um ein so genanntes Besonderes Wohngebiet handele - und dort sei ein Wettbüro, das als Vergnügungsstätte gilt, nicht genehmigungsfähig. Alfred Wagner (UMB) hielt den Entschluss für rechtlich nicht haltbar und stimmte gegen den ablehnenden Vorschlag der Verwaltung, obwohl auch er gegen das Wettbüro an dieser Stelle ist.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung, die für die Nutzungsänderung neben der genannten baurechtlichen Genehmigung erforderlich ist, lehnte der Ausschuss dagegen einstimmig ab. Also auch mit der Stimme Wagners, "weil es hier rechtlich sauber ist". Laut Beschlussvorlage befindet sich das betreffende Gebäude im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Altstadt". Das geplante Wettbüro erschwere "wesentlich die Durchführung der Sanierung und läuft den Zielen und Zwecken der Sanierungssatzung zuwider", heißt es in dem Beschluss. Ebenso widerspreche die geplante Vergnügungsstätte "den vom Stadtrat beschlossenen Sanierungszielen im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (Isek) für die Altstadt zur Stärkung der Innenstadt als Wohn- und Einzelhandelsstandort".

Was die baurechtliche Ablehnung mit der Argumentation des Besonderen Wohngebiets anbelangt, fand Wagner deutliche Worte. "Es schadet dem Ansehen des Bauausschusses, wenn wir etwas zustimmen, von dem wir wissen, dass es rechtlich nicht haltbar ist", warnte er: "Wir bekommen das vom Landratsamt hundertprozentig zurück." Nachdem das Landratsamt die Auffassung der Moosburger Bauverwaltung zunächst geteilt hatte, ruderte es laut Sitzungsvorlage bei einer neuerlichen Prüfung zurück, als der Antragsteller eine Rechtsanwaltskanzlei einschaltete. Im Januar stufte die Baujuristin des Landratsamts das Setz-Areal nun als Kerngebiet beziehungsweise Mischgebiet ein, in denen eine Vergnügungsstätte in der geplanten Größenordnung zulässig ist. Um ein Besonderes Wohngebiet könne es sich rechtlich nur handeln, wenn ein Bebauungsplan vorliege - was hier aber nicht der Fall sei, betonte Wagner. Demnach müsse man einen Bebauungsplan aufstellen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Laut Flächennutzungsplan liege das Gebäude in einem Besonderen Wohngebiet, das müsse seiner Ansicht nach reichen, argumentierte der stellvertretende Bauamtsleiter Herbert Held: "Vor drei Jahren haben wir mit der selben Argumentation ein Wettbüro im Weingraben abgelehnt, das hat das Landratsamt auch akzeptiert." Rechtlich reiche der Flächennutzungsplan aber nicht, insistierte Wagner. Es sei die Frage, "ob wir dieses Kasperltheater mitmachen und uns dem Vorwurf aussetzen, Willkür-Entscheidungen zu treffen". Der Antrag von Erwin Köhler (UMB), dem Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans zu empfehlen, fand mit 6:6 Stimmen keine Mehrheit.

"Wenn das Landratsamt das trotz unserer ablehnenden Beschlüsse genehmigt, gehe ich davon aus, dass wir vor dem Verwaltungsgericht klagen", sagte Gerd Beubl (SPD). Eine Vergnügungsstätte "in diesem Ausmaß und in dieser Lage, gegenüber einer Kindertagesstätte, ist völlig unzumutbar".

© SZ vom 13.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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