Streit um neues Fahrenzhausener Rathaus :Fakten entgegensetzen

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Momentan ist das Kirchengrundstück noch ein Behelfsparkplatz mit Baumaterialien, weil daneben die Bundesstraße 13 saniert wird. Eine Gruppe Fahrenzhauser will verhindern, dass hier einmal das neue Rathaus entsteht. (Foto: Marco Einfeldt)

Fahrenzhausens Bürgermeister Heinrich Stadlbauer und seine Stellvertreter verteidigen den gewählten Standort für das Rathaus, der von einem Bürgerbegehren angefochten wird. Den Initiatoren werfen sie vor, Gerüchte zu verbreiten

Von Alexandra Vettori, Fahrenzhausen

Derzeit liegen Listen in Fahrenzhausener Geschäften aus, auf denen man für ein Bürgerbegehren unterschreiben kann. Das soll rückgängig machen, was der Gemeinderat voriges Jahr beschlossen hat und wofür auch schon ein Architektenwettbewerb stattgefunden hat - nämlich den Bau des neuen Rathauses. Dass ein neues Rathaus dringend nötig ist, bezweifeln freilich auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht. Nur der Standort, auf einem Kirchengrundstück neben dem bisherigen Rathaus, missfällt ihnen.

Es seien viele Gerüchte im Umlauf, betonte Bürgermeister Heinrich Stadlbauer (Freie Bürgerliste), deshalb hatten er und seine beiden Stellvertreter Andreas Karl und Heinrich Kislinger (beide Freie Wählergruppe) am Donnerstag zum Pressegespräch geladen. Und deshalb wird die Gemeinde am Mittwoch, 18. September, um 19 Uhr zu einem Infoabend in die Aula der Grundschule einladen. "Wir müssen den Gerüchten Fakten entgegensetzen", so Stadlbauer. Natürlich achte man einen Bürgerentscheid als demokratisches Mittel, betonten er und seine Stellvertreter, doch dass dieses ein Jahr nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und mitten in den Planungen komme, verstehe keiner so recht. Zumal der Beschluss, das Kirchengrundstück für das Rathaus zu wählen, mehrheitlich und alle Beschlüsse im Preisgericht zum Architektenwettbewerb einstimmig gefallen seien.

Die Initiatoren kritisieren, dass die Gemeinde das Rathaus nicht auf eigenem Grund baut und so die Pacht spart. Denn die Gemeinde besitzt an der Bundesstraße 13, gleich neben dem Kirchengrundstück, zwei Flächen. Im Vorfeld hatte sich der Gemeinderat aber für eine Erbpachtregelung mit der Kirche entschieden. Das Grundstück, so Stadlbauer, sei zentraler und auch laut Architekten besser geeignet. "Alle Siegerentwürfe haben den Geländeunterschied dafür genutzt, die Tiefgarage zu bauen. Das wäre auf dem ebenen Grundstück der Gemeinde schwieriger, weil man dann im Grundwasser steht", so Stadlbauer. Das Hauptargument für den Kirchengrund aber sei gewesen, betonte Dritter Bürgermeister Heinrich Kislinger, dass die Gemeindegrundstücke dann für eine andere Nutzung, etwa Betreutes und anderes Wohnen, zur Verfügung stünden. "Schon die Tatsache, dass wir als Gemeinde Zugriff auf das Kirchengrundstück in dieser Lage haben, ist ein Argument dafür." Auch die Architekten hätten sich angetan von der Situation gezeigt, dass die Gemeinde ein ganzes Areal im Ortszentrum im Sinne der Öffentlichkeit überplanen könne. Zweiter Bürgermeister Andreas Karl betonte, es handele sich um eine Falschinformation, wenn die Initiatoren des Begehrens behaupteten, die Gemeinde habe die Grundstücke in den Jahren 2005 und 2013 für ein Rathaus gekauft. "Zu diesem Zeitpunkt gab es keine feste Vorgabe, wie die Grundstücke verwendet werden", so Karl.

Dass, wie die Initiatoren ebenfalls kritisieren, die Erbpachtkonditionen für das Kirchengrundstück nicht öffentlich sind, sei Usus, betonte Stadlbauer. "Der Vertrag ist noch nicht fixiert und solange nichtöffentlich zu behandeln." Was die Pacht anbelange, habe ein unabhängiger Gutachter diese als angemessen eingeschätzt.

Was die gesamte Rathausbelegschaft umtreibt, ist die Tatsache, dass das mögliche Bürgerbegehren schon jetzt zu Verzögerungen beim Rathausbau führt, derzeit sind alle Planungen gestoppt. Dabei sei die Sache dringlich, und teurer dürfte der Bau angesichts der galoppierenden Baukosten auch werden. Dass die Gemeinde durch die Pacht finanzielle Einbußen hat, sei ebenfalls nicht zu erwarten, so Stadlbauer, "wir planen, auch eines der Gemeindegrundstücke in Erbpacht zu vergeben, das würde sich dann aufheben".

© SZ vom 13.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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