Streit um eine reine Formsache:Kranzberg bleibt beharrlich

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Bürgermeister will Beschluss in Sachen Dittmann nicht aufheben

Von Petra Schnirch, Kranzberg

Für die Gemeinde ist das Thema eigentlich längst erledigt. Die Regierung von Oberbayern und auch das Verwaltungsgericht hatten es den Kranzbergern untersagt, die Klage Theo Dittmanns gegen den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen finanziell zu unterstützen. Die Gemeinderäte zeigten zwar keinerlei Verständnis für diese Entscheidung, fügten sich aber. Aufheben wollten sie den Beschluss, dass sie hinter dem Privatkläger stehen, gleichwohl nicht. Das Landratsamt hatte deshalb schon vor einem Jahr angedroht, dies anstelle der Gemeinde per "Ersatzvornahme" zu erledigen. Passiert war seither nichts.

Die Regierung zeigt jedoch mindestens ebenso viel Beharrlichkeit wie die Gemeinderäte und besteht offenkundig auf Vollzug dieses formalen Akts. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt fordert die Gemeinde deshalb erneut auf, die Zusage einer Prozesskostenhilfe für den Privatkläger innerhalb von drei Wochen zurückzunehmen. In der nächsten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 5. April, (19.30 Uhr, Rathaus) wird das Gremium nun wieder einmal darüber abstimmen. Bürgermeister Hermann Hammerl (FWG) sieht jedoch keinen Grund, diesmal anders zu entscheiden als vor einem Jahr. Wenn der Regierung die Aufhebung so wichtig sei, "soll sie das selber machen", sagt er. Anders als die Regierung ist man im Kranzberger Rathaus nach wie vor davon überzeugt, dass der Bau einer dritten Startbahn nicht nur die Interessen des Privatklägers berühren würde, sondern auch die der Gemeinde. Die Aussage des Gerichts, dass die Lärmbelastung in Kranzberg nach dem Ausbau sogar geringer würde, kann Hammerl nicht nachvollziehen. "Das ist eine Behauptung zum Wohl der dritten Startbahn", sagt er, da die Flugrouten noch nicht genau feststehen.

Theo Dittmann hat unterdessen entschieden, nicht weiter zu streiten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte seine Klage gegen den Wegfall der Lärmgrenzlinie - sie schützte Kranzberg vor einer steigenden Belastung - im Genehmigungsbescheid für die dritte Bahn Mitte Januar 2016 abgewiesen. Dittmann hatte damals überlegt, Beschwerde gegen das Nichtzulassen einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen, verzichtet nun aber darauf, weil es keine Aussichten auf Erfolg gibt, wie er erklärt. Er hatte sich intensiv in das Thema eingearbeitet. Dass die Lärmgrenzlinie wegfällt, hält er nach wie vor für nicht rechtens. Positiv überrascht hat ihn dagegen, wie viel Unterstützung er erfahren hat. Da die Gemeinde nicht einspringen durfte, hatte die Bürgerinitiative Fluglärm-Abwehr Kranzberg (Flak) 13 000 Euro gesammelt. Ein Teil des Betrags, der nicht benötigt wurde, soll zurück an die Spender fließen.

© SZ vom 02.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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