Straßenausbeitragssatzung:Durch und durch ungerecht

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Während die einen zahlen, kommen die anderen ungeschoren davon.

Kommentar von Alexandra Vettori

Klar, Hausbesitzer sind nicht unbedingt die Bevölkerungsgruppe, bei der man spontan Mitleid verspürt. Doch daran, dass die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) ungerecht ist, ändert das nichts. 130 Bürgerinitiativen dagegen sprechen eine deutliche Sprache. Die Ungerechtigkeit beginnt schon damit, dass finanziell sehr gut ausgestattete Kommunen keine Beiträge erheben müssen. Das bedeutet in der Praxis: Gibt es ein lukratives Gewerbegebiet wie in Hallbergmoos, bleiben die Hausbesitzer ungeschoren. In ärmeren Orten dagegen, wo laufende Straßensanierungen, die zu Lasten der Kommunen gehen, eher mal unter den Tisch fallen, müssen die Anlieger dann für die Totalsanierung zahlen.

Dazu kommt, dass diese kein Mitspracherecht haben, wie die Straße ausgebaut werden soll, ob bloß mit einer neuen Asphaltschicht oder gleich mit teuren Pflasterelementen. Bei der Sanierung der Freisinger Innenstadt tritt all das nun besonders deutlich hervor: Der Stadtrat wünscht sich eine besondere Adressbildung, das kostet nun einmal. Den zum Mitzahlen verpflichteten Anliegern wird da schon mal geraten, Kredite aufzunehmen. Wie hat es der Sprecher der Bürgerinitiative ausgedrückt? "Bei 2000 Euro hätten wir keine BI gegründet, aber 50 000 Euro?" Die Stadt hat die ursprünglichen 70 Prozent der Kosten, die umgelegt werden, mittlerweile auf 45 herunter geschraubt, auch das ein Indiz für die Willkür, die in Sachen Strabs herrscht.

Noch ein Beispiel gefällig? In der Gemeinde Eching macht ein Bauträger Pleite, die Erschließungsstraße zu der Handvoll Reihenhäuser bleibt daraufhin ein Schotterweg. Die neuen Hausbesitzer können oder wollen den Ausbau der Straße nicht alleine zahlen, jetzt springt die Gemeinde ein und legt die Kosten satzungsgemäß auf alle Anlieger um - auch auf die, die seit Jahren auf der anderen Straßenseite wohnen. Dass es anders geht, zeigt München. Dort ist die Strabs längst abgeschafft, dafür wurde die Grundsteuer erhöht.

Die Kommunen bekommen übrigens staatliche Zuschüsse zu ihrem Anteil. Die Förderung gibt es aber nur für die Summe, die übrig bleibt, wenn der Anteil der Anlieger abgezogen ist. Doch zurück zu den Hausbesitzern: Diejenigen, die ihre Immobilien vermieten, werden die Kosten natürlich auf die Mieter umlegen, vielleicht nicht sofort, aber sicher irgendwann.

© SZ vom 15.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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