Stadt Freising:Zweitwohnungsteuer wird fällig

Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaber einer Zweitwohnung daran, dass die für 2019 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am Samstag, 1. Juni, fällig wird. Soweit kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt, bittet die Stadt darum, den Betrag rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen. Zweitwohnungsteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Freising eine Zweitwohnung innehaben - unabhängig von den Eigentums- und Mietverhältnissen. Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen.

Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf der Internetseite der Stadt Freising: www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-gebuehren/. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Verfügung: Telefon: 0 81 61/5 44 22 04 beziehungsweise 5 44 22 05 (zum Thema Zweitwohnungsteuer) sowie 5 44 33 21 (zum Thema An- und Abmeldung).

© SZ vom 29.05.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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