Stadt Freising warnt vor:Zweitwohnungssteuer zahlen

Am 1. Juni dieses Jahres wird die Zahlung für die fällig werdende Zweitwohnungssteuer von den Konten eingezogen oder abgebucht. Solange kein Sepa-Lastschriftauftrag vorliegt, erinnert die Stadt Freising daran, die zu zahlenden Beträge rechtzeitig zu überweisen. Zweitwohnungsteuerpflichtig sind grundsätzlich all diejenigen Personen, die in Freising eine Zweitwohnung innehaben - unabhängig von den Eigentums- und Mietverhältnissen. Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen. Informationen dazu stehen auf der Internetseite der Stadt Freising unter: https://www.freising.de/rathaus/finanzen/steuern-gebuehren/. Fragen werden unter 0 81 61/544 22 04 sowie unter der 0 81 61/544 33 21 beantwortet.

© SZ vom 22.04.2021 / mave - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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