Satzung modernisiert:Steigende Nebenkosten in Kindertagesstätten

Mit leichten Modifikationen hat das Echinger Rathaus sein Satzungswerk für die Kindertagesstätten modernisiert. Die seit 2008 unveränderten Gebühren wurden dabei nicht angerührt. Lediglich an Nebenkosten wurde geschraubt. So beträgt das Essengeld künftig 3,80 Euro statt 3,30 Euro und das sogenannte Spielgeld für Lehr- und Verbrauchsmaterial sieben Euro statt bisher fünf. In den Kinderhorten werden künftig zwölf Monate berechnet, nicht mehr nur elf.

Formal neu geregelt wurde auch die Geschwisterermäßigung. Weil bei Einführung dieser Vergünstigung die Hortgebühren teurer waren als die Kindergartengebühren, hatte die Gemeinde im Interesse der Eltern die Kinder "rückwärts" gezählt, also das ältere Kind war das "zweite" und kam so in den Genuss der Reduzierung. Mittlerweile führt diese ungewöhnliche Zählung aber zu mehr Missverständnissen als Einsparungen, so dass sie nun wieder gedreht wurde. In die Geschwisterermäßigung einbezogen ist nun auch die Betreuung im Tagesmütterprojekt über den Verein "Kind im Fokus".

Die Neufassung der Kindertagesstättensatzung war vorrangig wegen den neuen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung überarbeitet worden. Der Hauptausschuss des Gemeinderats hat die Satzungen einstimmig gebilligt.

© SZ vom 26.07.2018 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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