Sämtliche Bescheide sind aufgehoben:Zahltag

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Die Stadt Moosburg erstattet Grundstückseigentümern am Mühlbachboden Süd 150 000 Euro zurück

Von Alexander Kappen, Moosburg

Die Angelegenheit hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. ZDF und Bayerischer Rundfunk rückten extra mit TV-Teams an, um darüber zu berichten, dass die Stadt Moosburg im Jahr 2011 von den Grundstückseigentümern des Mühlbachbogen Süd nach knapp 30 Jahren Erschließungsbeiträge einforderte, obwohl sie diese Anfang der 1980er Jahre beim Kauf ihrer Häuser beglichen hatten. Die Stadt wollte die Gebühren, die durch die Pleite des Erschließungsträgers entstanden waren, eigentlich gar nicht erheben, war rechtlich jedoch dazu verpflichtet. Aber nun hoffe er, "dass wir damit abschließen können", sagte der frühere Vizebürgermeister Martin Pschorr (SPD), der sich um das Thema gekümmert hat, in der Stadtratsitzung am Montag. Aufgrund einer neuen Rechtslage hob das Gremium nun einstimmig sämtliche Bescheide auf.

Die Stadt, die im Dezember 2011 insgesamt 420 Bescheide verschickt hatte, muss jetzt Beiträge in Höhe von 150 000 Euro zurückzahlen. Der Stadtrat bewilligte am Montag diese außerplanmäßigen Ausgaben. Pschorr sprach von einer "Entscheidung für die Bürger, die nun zu ihrem Recht kommen". Nun habe man "genau das, was die Stadt ja von Anfang an machen wollte", betonte Bürgermeisterin Anita Meinelt (CSU). Aber nach Ansicht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) und des Gemeindetags sei man verpflichtet gewesen, die Kosten, die der Kommune durch den Konkurs der Erschließungsfirma BGI entstanden waren, auf die Anwohner umzulegen. Die Verwaltung habe die Bescheide verschicken müssen, obwohl sie meinte, dass es sich "um eine unbillige Härte handle", sagte Pschorr.

Die Stadt hatte in den Jahren 1981 und 1982 einen Erschließungsvertrag mit der BGI geschlossen. Nach deren Insolvenz musste sie allerdings die restliche Erschließung übernehmen und bekam auch den Straßengrund nicht unentgeltlich übertragen, wie es im Vertrag stand. Dieser war nämlich nicht notariell beglaubigt und somit nichtig. Der Grund musste daher über ein Zwangsversteigerungsverfahren erworben werden, das erst 2007 abgeschlossen war. Danach stellte sich die Frage, wie die Kommune mit den Kosten für Erschließung und Grunderwerb verfahren solle - und der Stadtrat legte sie aus genannten Gründen auf die Bürger um. Zudem beschloss er, den Bereich Meisenstraße und Schleienstraße in den Umgriff des Baugebiets Mühlbachbogen Süd zu integrieren und eine Erschließungseinheit zu bilden, so dass sich die Kosten auf mehrere Bürger verteilten.

Doch Manfred Baierlacher, Bewohner des Mühlbachbogens, klagte vor dem Münchner Verwaltungsgericht, das an der Rechtmäßigkeit der Bescheide zweifelte und im Juni 2012 die aufschiebende Wirkung anordnete. Das Landratsamt hob Baierlachers Bescheid im März 2015 auf, was der Stadtrat als Muster-Widerspruchsbescheid ansah, auf dessen Grundlage er nun alle Bescheide aufhob. Gründe waren die fehlerhafte Widmung, die nachträgliche Bildung der Erschließungseinheit und eine zwischenzeitliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in dem ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2013 Niederschlag gefunden hatte. Die KAG-Änderung hatte zur Folge, dass der Fall am 31. Dezember 2006 verjährt war. "Wir kommen aus der Nummer also nicht durch die besondere Härte raus , sondern über die Verjährung", brachte es Grünen-Sprecher Johannes Becher am Montag auf den Punkt.

© SZ vom 15.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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