Rückerstattung in Kranzberg:Geänderte Gebührensatzung

Wenn das Kinderhaus in Kranzberg wegen staatlicher Corona-Vorgaben oder einer verordneten Quarantäne schließen muss, werden die Eltern für diese Zeit auch nicht zur Kasse gebeten. Dies haben die Kranzberger Gemeinderäte nun mit einer Satzungsänderung grundsätzlich geregelt. In einer anderen Sitzung hatten sie bereits beschlossen, die Gebühren für die Monate Januar und Februar zurückzuerstatten, wenn die Notbetreuung nicht genutzt wurde.

© SZ vom 05.05.2021 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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