Rechtsstreit um Nachverdichtung:Etappensieg für Neufahrn

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Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Bebauungsplan

Im Rechtsstreit um eine mögliche Nachverdichtung im Neufahrner Westen hat die Gemeinde einen Etappensieg erzielt: Nach der Niederlage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sie erreicht, dass sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit der Angelegenheit beschäftigen wird. Bis dort tatsächlich verhandelt wird, könne es freilich auch noch ein Jahr dauern, sagt Bauamtsleiter Michael Schöfer.

Konkret geht es um das dicht besiedelte Wohnviertel zwischen Christl-Cranz-Straße, Sepp-Manger-Straße und Fritz-Walter-Straße und um einen klassischen Interessenkonflikt: Die Gemeinde will, dass es zwischen den bestehenden Wohnblöcken nicht durch mögliche Neubauten noch enger wird und die vorhandenen Grünanlagen - auch für Spielplätze - erhalten bleiben. Deshalb wurde ein entsprechender Bebauungsplan beschlossen, in dem die Spielplätze ausdrücklich als Quartierspielplätze und die Grünflächen als Areale zur gemeinschaftlichen Nutzung festgelegt wurden. Dagegen haben aber zwei Grundstücksbesitzer geklagt - mit Erfolg: Der (VGH) hat den Bebauungsplan für nichtig erklärt und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen wehrte sich die Gemeinde wiederum per Nichtzulassungsbeschwerde. Der Rechtsanwalt habe dem nur wenig Erfolgschancen gegeben, berichtet Schöfer. Im Falle eines Scheiterns wäre auch gleich eine Bebauung möglich gewesen. Das Landratsamt hätte bereits vorliegende Bauanträge genehmigen können.

Nun war die Beschwerde aber doch erfolgreich, eine Revision wird zugelassen. Der Ausgang des Verfahren ist freilich trotzdem ungewiss. Deshalb hat der Gemeinderat bereits in der Vergangenheit beschlossen, vorsichtshalber zweigleisig vorzugehen. Neben den juristischen Auseinandersetzungen bemüht man sich zugleich um ein "Heilungsverfahren": Die Punkte, die der VGH am Bebauungsplan bemängelt hatte, werden geändert. Denn die Richter hatten nicht die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde abgelehnt, sondern sich nur an Details des Bebauungsplans gestört, wie Schöfer damals erklärte. Zugleich hätten sie Hinweise gegeben, was verändert werden müsste, um die aus ihrer Sicht bestehenden Mängel zu beheben. Ist der überarbeitete Bebauungsplan unangreifbar, so die Hoffnung, dann wäre das Ziel auch erreicht.

© SZ vom 29.01.2021 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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