Ordnung muss sein:Genau definiert

Gemeinde Neufahrn erlässt Satzung für Werbetafeln

Das Straßenbild soll nicht komplett durch riesige und unattraktive Werbetafeln, mit Werbung völlig zugeklebte Fenster oder blinkende Werbebeleuchtung "verschandelt" werden. Deshalb hat der Gemeinderat jetzt für die Ortsmitte eine Satzung erlassen, die das steuern soll. Damit gibt es jetzt für Werbung entlang der Bahnhofstraße, auf dem Marktplatz und im nördlichen Teil der Dietersheimer Straße genaue Regeln und exakt definierte Größenbeschränkungen.

Solche Vorgaben kann eine Gemeinde für bestimmte Zonen machen, wenn die Werbeanlagen dafür an anderen Stellen sehr wohl zulässig sind. Denkbar sind sie zum Beispiel entlang der Echinger und der Grünecker Straße - dort gibt es ohnehin bereits große Werbetafeln.

Gegen diese Satzung stimmte lediglich Harald Prinz (Bürger für Neufahrn). Zuvor hatte er vergeblich angeregt, auch eine Regelung für "bewegliche Anlagen" festzulegen: Immer öfter würden Traktoranhänger mit Werbung dauerhaft am Straßenrand abgestellt. Christa Kürzinger (CSU) forderte, als nächstes auch wieder einmal über die gemeindlichen Werbetafeln nachzudenken, die inzwischen "kein schönes Bild" mehr abgäben. Dabei sollte die Gemeinde doch eigentliche mit gutem Beispiel vorangehen, betonte Christa Kürzinger: "Da müssen wir uns mal was überlegen."

© SZ vom 03.07.2017 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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