Nicht satzungskonform:Zu wenig Parkplätze

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Bauausschuss lehnt Spielhalle an der Bahnhofstraße ab

Spielhallen haben in der Moosburger Altstadt nichts verloren. Diese Ansicht hat der Bauausschuss des Stadtrats jetzt einmal mehr bekräftigt und die Nutzungsänderung eines Restaurants im Innenhof des Setzareals an der Bahnhofstraße 3 in eine "kerngebietstypische Spielhalle" einstimmig abgelehnt. Da es rein baurechtlich jedoch keine Möglichkeit gegeben hätte, das Vorhaben abzulehnen, nahm das Gremium den Umweg über die Parkplätze. Der Bauausschuss verweigerte sein Einvernehmen, weil die erforderlichen Stellplätze für die Spielhalle nicht nachgewiesen werden.

Man habe sich "im Vorfeld sehr umfassend informiert", sagte Bürgermeisterin Anita Meinelt (CSU). Derzeit könne die Stadt "in dem Bereich solch ein Gewerbe nicht ablehnen, aber man kann den Hinweis geben, dass eine sanierungsrechtliche Genehmigung nötig ist". Bereits 2016 bei der Genehmigung des Wettannahmebüros im benachbarten Gebäude hat das Landratsamt Freising laut Sitzungsvorlage "festgestellt, dass der betreffende Gebäudekomplex im Innenbereich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch liegt". Der Umgriff sei aufgrund seiner tatsächlichen Nutzung als Kerngebiet einzustufen, in dem "Vergnügungsstätten allgemein zulässig sind". Allerdings braucht man trotzdem die laut Satzung nötigen Stellplätze - was beim aktuellen Antrag offenbar nicht der Fall war.

Freilich machten die Bauausschussmitglieder keinen Hehl daraus, dass ihnen Spielhallen in dem Bereich der Stadt generell ein Dorn im Auge sind. "Die Grünen sprechen sich dagegen aus, egal was das Landratsamt sagt, dann soll es eine Ersatzvornahme vornehmen", sagte Evelin Altenbeck für ihre Fraktion. "Wir sollten da nicht sehenden Auges zustimmen, so was gehört nicht in dieses Gebiet", führte sie weiter aus. SPD-Fraktionssprecher Gerd Beubl sah es genauso: "Eine Spielhalle passt da nicht rein, es gibt zwei Kinderbetreuungseinrichtungen in unmittelbarer Nähe, das beißt sich." Er brachte die Stellplatzsatzung als K.o.-Kriterium für den beantragten Vorbescheid ins Spiel. Das geplante Vorhaben widerspreche zudem "unserer Sanierungssatzung: Eine Spielhalle im Kernsanierungsgebiet - da hat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept sicherlich ein anderes Ziel".

© SZ vom 26.10.2018 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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