Neufahrn:Kein Wasser in Fürholzen

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Bodensenkung neben Baugrube beschädigt wichtige Leitung

Von birgit Grundner, Neufahrn

An der Hotelbaustelle in der Dorfmitte von Fürholzen gibt es ein massives Problem: Neben der Baugrube hat sich der Boden so sehr gesetzt, dass die angrenzende Staatsstraße 2339 beschädigt und eine wichtige Wasserleitung beschädigt wurde. Der Wasser-Zweckverband hat am Freitag auf Hochtouren gearbeitet. An diesem Samstag sollten somit alle Fürholzener wieder fließendes Wasser haben, wie Geschäftsleiter Franz Rauch sagt. Allerdings kann er nicht ausschließen, dass an anderer Stelle der Leitung weiter Schäden auftreten. Schließlich habe sich die Straße auf einer Länge von 50 Metern abgesenkt, die Leitung stehe weiter unter Spannung, so Rauch: "Das ist ein Damoklesschwert."

Begonnen hatten die Schwierigkeiten bereits am vergangenen Wochenende: Ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei hatte bei einer routinemäßigen Kontrolle der Straße die Setzungen im Bereich der Baugrube bemerkt. In der Fahrbahn waren bereits Risse, wie Alex Eder vom Staatlichen Bauamt berichtet. Zur Sicherheit der Autofahrer wurde die Straße mit Warnbaken verengt.

Am Montag wurden ein Gutachter und der Wasser-Zweckverband hinzugezogen. Dass es Probleme mit der Wasserleitung geben könnte, war schon da klar. Allerdings ließ sich nicht vorhersagen, an welcher Stelle sie auftreten würden. Deshalb habe man nur abwarten können, so Eder, und am Freitag "ist es dann passiert". Neben der Reparatur der Leitung war "das oberste Ziel, dass niemandem was passiert". Die Warnbaken bleiben also stehen. Die Fahrbahnsanierung wird laut Eder erst nach dem Ende der Bauarbeiten in Angriff genommen. Schon vorher beginnt aber die Ursachenforschung. Schließlich geht es für das Staatliche Bauamt auch um die Frage, an wen die Schadensersatzforderungen zu richten sind. Die Schädigung gehe unter der Straße "in den Unterbau rein", so Eder: "Das kann teuer werden." Bauherr Erik Böckler wollte sich zu dem Thema und dem Projekt insgesamt gegenüber der Presse nicht äußern.

© SZ vom 28.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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