Neufahrn:Gericht hebt Freispruch auf

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Autohändler muss wegen Prügelattacke erneut vor Gericht

Ein Autohändler dem vorgeworfen wird, er habe einen Gemüsehändler in Neufahrn erst brutal niedergeschlagen und dann ins Gesicht sowie gegen den Oberkörper getreten, muss sich erneut vor dem Landgericht Landshut verantworten. Der heute 38-Jährige mutmaßliche Täter war Anfang Mai vergangenen Jahres wegen der angeblichen Attacke vor dem Landgericht Landshut freigesprochen worden. Gegen diese Entscheidung hatte der Anwalt des Gemüsehändlers jedoch Revision beim Oberlandesgericht München eingelegt und hatte damit jetzt Erfolg. An diesem Dienstag hob der 5. Strafsenat das Urteil aus Landshut auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an eine andere Kammer des Landgerichts.

Am 9. August 2010, also vor fast genau fünf Jahren, soll der Autohändler den inzwischen 58-jährigen Gemüsehändler nachts auf offener der Straße angegriffen haben. Vorausgegangen war angeblich ein Streit. Den Ermittlungen zufolge soll der Autohändler dem 58-Jährigen zunächst mit der Hand einen festen Schlag ins Genick versetzt haben, als dieser ein Straße überqueren wollte. Als der Mann sich daraufhin umdrehte, soll der Autohändler ihn mit beiden Händen gepackt und gedroht haben: "Ich bring dich um." Dann soll er sein Opfer auf den Boden geworfen und mehrmals ins Gesicht und gegen die rechte Körperseite getreten haben.

Bei dem Sturz auf die Straße erlitt der Gemüsehändler schwerwiegende Verletzungen: So zum Beispiel eine Oberschenkelhalsfraktur des rechten Beins sowie eine sogenannte Abrissfraktur des rechten Oberarmkopfes. Der Gemüsehändler musste zwei Operationen über sich ergehen lassen und befand sich über ein halbes Jahr im Krankenhaus und auf Reha. Der 58-Jährige hat seit der mutmaßlichen Tat Schwierigkeiten beim Laufen und ist psychisch angeschlagen. Die Verteidiger des Autohändlers bestreiten, dass die Verletzungen von der Attacke ihres Mandanten herrühren.

Bei der Begründung ihrer Entscheidung rügten die Richter am Oberlandesgericht München unter anderem, dass die Landshuter Richter die "Tatvorgeschichte" offen ließen. Außerdem seien der Tatverlauf sowie die Umstände, die zu den Tätlichkeiten des Angeklagten geführt haben, nicht vollständig geklärt worden. Der Freispruch des Autohändlers "beruht auf lückenhafter Grundlage", stellte der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats fest.

© SZ vom 15.07.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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