Nachbesserungen nötig:Auf der sicheren Seite

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Weil für einige Passagen der im Jahr 2015 überarbeiteten Stellplatzsatzung die Ermächtigungsgrundlage fehlte, gibt es jetzt eine neue Fassung. (Foto: Marco Einfeldt)

Stadtrat beschließt auf Anraten des Landratsamts neue Stellplatzsatzung für Moosburg

Von Alexander Kappen, Moosburg

Vor zwei Jahren war die Moosburger Stellplatzsatzung erst erneuert worden. Unter anderem, um die Vorgaben für Gaststätten zu erleichtern und "keine Investitionen in der Innenstadt zu verhindern", wie es damals hieß. Nun musste allerdings nachgebessert und die Stellplatzsatzung abermals überarbeitet werden. Auf Anregung des Landratsamtes, das sich an den in der Satzung von 2015 festgeschriebenen, sehr detaillierten Anforderungen zur Gestaltung und Ausstattung von Stellplätzen störte, "da hierzu die Ermächtigung fehlt", wie es in der Vorlage für die Stadtratssitzung am Montag hieß. Die Passagen mussten in der überarbeiteten Fassung, die das Gremium mit 19:3 Stimmen beschloss, gestrichen werden.

Die überarbeitete Version sei im Wesentlichen an die Stellplatzsatzung der Stadt München und die bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung angepasst worden, hieß es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Um auf der sicheren Seite zu sein, wurde zudem "die vorliegende Stellplatzsatzung mit der Baugenehmigungsbehörde abgesprochen".

Auch in der aktuellen Fassung der Satzung werden unter Punkt 5.4 explizit Spiel- und automatenhallen sowie sonstige Vergnügungsstätten genannt. "Dass der Punkt 5.4 aufgenommen worden ist, war uns wichtig", betonte Bürgermeisterin Anita Meinelt (CSU) in der Stadtratssitzung: "Die Änderungen, die vor zwei Jahren bei der Neufassung der Stellplatzsatz beschlossen wurden, sind auch in der aktuellen Fassung beinhaltet." Spielhallen, Wettbüros und dergleichen werden, vor allem im Innenstadtbereich, von den Stadträten oft kritisch betrachtet. Die Stellplatzsatzung ist eine Möglichkeit, diesbezüglich in gewisser Weise regulativ einzuwirken.

SPD-Fraktionssprecher Gerd Beubl stellte fest, dass, die Spielhallen betreffend, "in der alten Satzung unter Punkt 5.4 ein Stellplatz pro drei Quadratmeter Nutzfläche gefordert war". Diesen Beschluss habe man damals "bewusst so gefasst". In der neuen Fassung jedoch sind nur drei Stellplätze für je zehn Quadratmeter gefordert, wobei aber mindestens drei Stellplätze in jedem Fall nachgewiesen werden müssen. Beubl plädierte dafür, "es bei der alten Regelung zu belassen". Bauamtsleiter Herbert Held berief sich auf einen Hinweis des Landratsamts, wonach es dann aber Probleme bei der Genehmigung der Satzung geben könnte.

Für "Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen" ist laut Satzung ein Stellplatz je Wohnung nachzuweisen. Ab vier Wohnungen sind 20 Prozent davon als Besucherparkplätze zu kennzeichnen. Mike Hilberg (UMB) hätte, zumindest außerhalb der Innenstadt, gerne "zusätzlich 20 Prozent Besucherstellplätze" gefordert. Alfred Wagner (fraktionslos) fand Hilbergs Antrag "nachvollziehbar". Der Antrag fand allerdings bei der Abstimmung im Stadtrat keine Mehrheit und fiel - noch bevor über die Stellplatzsatzung im Gesamten abgestimmt wurde - mit nur fünf Stimmen durch.

© SZ vom 05.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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