Moosburger verurteilt:Beziehungs-"Notlösung" endet mit Mord

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Zwei Menschen lieben noch ihre Ex-Partner. Am Ende erdrosselt der Mann seine Lebensgefährtin. Nun hat das Gericht den 59-jährigen Moosburger Täter verurteilt.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Der Sitzungssaal 5 im Landshuter Landgericht war bis auf den letzten Platz besetzt. Einige der Zuhörer mussten sogar stehen - allerdings nicht lange. So zäh es an den vorherigen Verhandlungstagen teilweise vorwärts gegangen war, so zügig und klar trug die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert am Montag nun das Urteil vor. Die Schwurgerichtskammer war felsenfest überzeugt, dass sich der 59-jährige Angeklagte, der gestanden hatte, am 8. Mai vergangenen Jahres seine Ex-Freundin in seiner Moosburger Wohnung mit einem Schal erdrosselt zu haben, des Mordes schuldig gemacht hat. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe und folgte damit der Forderung des Staatsanwalts. Die Verteidigung hatte neun Jahre wegen Totschlags beantragt.

Die Kammer stützte sich in ihrem Urteil auf die Aussagen, die der 59-jährige Lastwagenfahrer - nachdem er sich selbst gestellt hatte - bei der Polizei und im Gespräch mit der psychologischen Gutachterin gemacht hat. Demnach war die etwa ein halbes Jahr andauernde Partnerschaft zwischen dem Angeklagten und dem 55-jährigen Opfer "für beide nur eine Notlösung gewesen", sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe noch seine Ex-Frau geliebt, seine Partnerin ihren früheren, langjährigen Freund. Trotzdem sei das Paar zunächst glücklich gewesen, ehe das Opfer in der Beziehung unzufrieden geworden sei und nicht gewusst habe, wie sie es dem Angeklagten sagen sollte. Am 4. Mai 2014 kam es doch zur Trennung. Das Opfer war "darüber sehr erleichtert und plante einen dreiwöchigen Urlaub, in dem sie den Angeklagten nicht sehen wollte".

Die 55-Jährige habe dennoch eine freundschaftliche Beziehung zu dem Angeklagten, "der sie umstimmen wollte", angestrebt und sich am 8. Mai noch einmal mit ihm getroffen. Beim Einparken vor dem Wohnhaus sei das Opfer vom Angeklagten laut Zeugenaussagen "wegen ihrer Fahrweise beschimpft worden". In der Wohnung, wo der Angeklagte der 55-Jährigen ein Geburtstagsgeschenk samt Karte überreichen wollte, seien die beiden am Küchentisch gesessen.

Im Laufe des Gesprächs habe die Frau den Angeklagten wegen des unbefriedigenden Sexuallebens in ihrer Beziehung beschimpft und trotz mehrmaliger Aufforderung nicht damit aufgehört. Der Angeklagte sei aufgestanden und in der Wohnung herum gegangen. "Er wollte, dass sie endlich ruhig ist. Und als er hinter ihr stand, zog er mit beiden Händen ihren Schal zusammen, bis sie tot war", sagt die Richterin. Das Opfer habe laut eines Sachverständigen "keine Abwehrmöglichkeit gehabt".

Der Täter habe keine Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen, aber mit einem Blutdruckgerät den Tod der Frau festgestellt, so die Richterin weiter. Er habe das T-Shirt gewechselt, sei mit dem Auto des Opfers nach Landshut gefahren und per Anhalter zurück. In der Wohnung habe er die Leiche zugedeckt, ehe er mit seinem Auto umherfuhr und sich der Polizei in Freising stellte. "Allein aufgrund der Schilderungen des Angeklagten sind wir überzeugt, dass er vor, während und nach der Tat die vollständige Kontrolle hatte", sagte die Richterin. Laut Gutachten sei er voll umfänglich schuldfähig. Niedere Beweggründe nahm das Gericht nicht an, aber: "Die Tat stellt zweifelsfrei einen Heimtücke-Mord dar."

© SZ vom 17.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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