Moosburg:Zeitloser Bauhaus-Stil

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Der Bauausschuss des Moosburger Stadtrats genehmigt drei Doppel- und zwei Einzelfamilienhäuser auf einem 4025 Quadratmeter großen Grundstück an der Lände. Der Planer bezeichnet dies als "sinnvolle Nachverdichtung"

Von Alexander Kappen, Moosburg

Es war nicht ganz unstrittig, ob der Antrag im Sinne des Paragrafen 34 des Baugesetzbuches, der für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich maßgebend ist, genehmigungsfähig war. Am Ende entschied sich der Bauausschuss des Stadtrats am Montagabend aber dann doch mit 9:3 Stimmen dafür, auf einem 4025 Quadratmetergroßen Grundstück an der Lände, direkt am südlichen Ufer des Kulturgrabens gelegen, den Bau von drei Doppel- und zwei Einzelfamilienhäusern zu genehmigen.

Die einzelnen Grundstücke seien 250 bis 800 Quadratmeter groß, berichtete Planer Rudolf Heinz bei der Vorstellung des Vorhabens. Die Häuser, "in lockerer, solitärer Bauweise geplant", sind mit Erdgeschoss, erstem Obergeschoss und Dachgeschoss geplant. "Für eine durchgängige Optik der Lände wird das erste Gebäude mit Satteldach errichtet", sagte Heinz. Die rückwärtigen Gebäude werden rückversetzte Dachgeschosse mit Flachdach und Dachterrassen erhalten, sie entstehen also "im zeitlosen Bauhaus-Stil", so der Planer. Die Versiegelung gegenüber der Nachbarbebauung sei geringer und "die Geschossfläche als Dachgeschoss als rückversetztes Vollgeschoss im Durchschnitt gering höher". Die Abstandsflächen liegen laut Planer "locker auf den eigenen Grundstücken", insgesamt sei es eine "sinnvolle und angemessene Nachverdichtung".

Die Grundstücke sollen über eine private Anliegerstraße mit Wendehammer erschlossen werden. Das 20 Meter lange Verbindungsstück zur Lände führt über einen städtischen Grünstreifen, über den bestehende Gebäude in dem Bereich ebenfalls schon angeschlossen sind. Die Kosten für das Anschlussstück müssen die vier Bauherren tragen. Die Übernahme der Verkehrssicherheit über eine Grunddienstbarkeit wird laut Planung abgesichert. Der Stadtgärtnerei wird zugesichert, über eine von den Bauherren zu errichtende, drei Meter breite Zufahrt für Wartungsarbeiten an das Ufer des Baches "Kulturgraben" zu gelangen.

Das Bauamt hatte, anders als Alfred Wagner (UMB), Johann Zitzlsberger (Linke) und Jörg Kästl (ÖDP), gegen die Pläne nichts einzuwenden. Laut maßgebendem Paragrafen 34 des Baugesetzbuches ist "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist".

Die Einfamilien- und Doppelhäuser seien "an geplanter Stelle verträglich und nachvollziehbar", hieß es dazu in der schriftlichen Stellungnahme von Stadtbaumeister Florian Ernst. "Bezüglich der Einfügung in die umliegende Umgebung und des Verdichtungsgrades der innenliegenden Freifläche wurde der Planer vom Stadtbauamt bewusst auf die Umsetzung einer offenen Bauweise hingewiesen", erläuterte er weiter. In der Sitzung bestätigte der Stadtbaumeister auf Nachfrage: "Das Ensemble fügt sich gut ein und überschreitet das verträgliche Maß nicht." Der nachträgliche Einwand eines Anwohners, wonach es sich bei dem Grundstück um eine Ausgleichsfläche handele, stimme nicht: "Das ist eine uferbegleitende Grünfläche."

Auch bezüglich der Stellplätze gibt es offenbar keine Probleme. Eine Garage und der Stauraum davor seien laut Stellplatzsatzung ausreichend, bestätigte der stellvertretende Bauamtsleiter Herbert Held auf Nachfrage von Michael Stanglmaier (Grüne). Wagner sah "in dem Grundstück "keine Baulücke im Sinne des Paragrafen 34". Er habe auch "ein bisserl Bauchweh, dass wir mit einer Genehmigung des Vorhabens einen Bezugsfall für Flächen schaffen auf denen wir womöglich keine Bebauung haben wollen". Für Bürgermeisterin Anita Meinelt (CSU) handelt es sich hier um eine "gute, pragmatische Lösung". Sie verwies darauf, "dass wir an der Jäger-, Gärtner- und Ecke Sperberstraße solche Fälle schon haben". Für Gerd Beubl (SPD) ist das "grade noch an der Grenze dessen, was ohne Bebauungsplan machbar ist".

© SZ vom 28.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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