Moosburg:Wahlwerbung an der Wand

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Einzelne Plakatständer werden in der Stadt nicht zugelassen

Von Alexander Kappen, Moosburg

Im Juni vergangenen Jahres hat der Moosburger Stadtrat dem Plakatständerwald vor Wahlen ein Ende bereitet und beschlossen, Wahlwerbung nur noch auf den dafür vorgesehenen städtischen Anschlagtafeln zuzulassen. Für die Kommunalwahl im kommenden März stand im Stadtrat am Montag ein Verwaltungsvorschlag im Raum, für Kreistags- und Landratswahl pro Partei oder Gruppierung jeweils 16 Plakatständer im Stadtgebiet zu erlauben, während die Plakate für Stadtrats- und Bürgermeisterwahl wie gehabt auf den Anschlagtafeln hätten bleiben sollen. Letztlich entschied das Gremium auf Vorschlag von Johannes Becher (Grüne) jedoch, einzelne Plakatständer auch weiterhin nicht zuzulassen.

"Das wäre ein bisserl schade, weil das wieder aufweichen würde, was wir eigentlich erreichen wollten", stellte Vizebürgermeister und Sitzungsleiter Josef Dollinger (FW) mit Blick auf den ursprünglichen Beschlussvorschlag fest. Auch Becher plädierte dafür, es bei 16 städtischen Plakatwänden - eine für jeden Wahlbezirk - zu belassen: "Das hat sich bewährt." Wenn man sich für die Plakate auf das Format Dina A 1 einige, "sind sie immer noch groß genug, dass man die Gesichter erkennt", argumentierte Becher. Dann könne man auf den Wänden je zehn Plakate oben und unten aufkleben, so dass alle Parteien für die Wahlen auf Stadt- und Landkreisebene ihren Platz finden.

Der Vorschlag stieß im Gremium auf breite Zustimmung. Becher habe ihm "vieles vorweggenommen", meinte CSU-Fraktionschef Erwin Weber: "Sonst verzichten wir bei unsere Wahl auf Plakatständer - und wegen der Wahl auf Landkreisebene wird wieder die Stadt zugepflastert." Auch SPD-Fraktionssprecher Gerd Beubl sagte, er teile Bechers Vorschlag "voll und ganz". Auch Dollinger fand den Vorschlag "sehr vernünftig, weil er unserem Beschluss aus dem Vorjahr am nächsten kommt". Jörg Kästl (ÖDP) führte einmal mehr ins Feld, dass für kleinere Parteien wie der seinen, die nicht jeden Tag in den Schlagzeilen stehe, "Plakatständer ein probates Mittel sind". Er stellte den Kompromissvorschlag in den Raum vielleicht fünf statt 16 Plakatständer zuzulassen. Letztlich beließ man es jedoch bei den städtischen Wänden.

Den Vorschlag der Verwaltung, Wahlwerbung "auf privaten Flächen, sofern diese vom öffentlichen Verkehrsraum aus wahrgenommen werden kann", zu untersagen, hielten die Stadträte für nicht praktikabel. "Wie soll man denn das kontrollieren?", fragte Weber und merkte an: "Es gibt dafür keine Verordnung, die Rechtskraft hat und polizeilich durchgesetzt werden könnte." Er glaube auch, "dass es rechtlich nicht durchsetzbar ist, ein Plakat von einer privaten Hauswand entfernen zu lassen", stimmte Beubl mit ein, "auch wenn ich die Idee, die dahinter steckt, grundsätzlich gut finde".

© SZ vom 07.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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