Mangelnde Akzeptanz:Gegen Fahrradstraße

Lesezeit: 1 min

Anwohner der Güter Hollern lehnen Vorstoß der Gemeinde ab

Von Klaus Bachhuber, Eching

Mit der vom Echinger Rathaus geplanten Ausweisung einer Fahrradstraße kann die Mehrheit der Bewohner der Güter Hollern nichts anfangen. Mit dem Verkehr in ihrem Weiler müssen die Anlieger allerdings dauerhaft weiter leben. Kontrollen durch die Polizei haben ergeben, dass die Güter keineswegs von illegalem Schleichverkehr nach Lohhof überflutet würden. Tatsächlich sorge ausschließlich der eigene Verkehr der Bewohner für Belastung.

Immerhin 42 Adressen hat die Gemeindeverwaltung in der westlichen Enklave ausgemacht, die im Sprachgebrauch nur aus drei Gütern besteht, den Gütern Hollern I und II und dem Gut Neuhof, hinzu kommen tatsächlich aber auch noch diverse Wohn- und Austragshäuser. Bei einer flächendeckenden Umfrage über die Einführung einer Fahrradstraße auf der einzigen Zufahrt zur Siedlung, der verlängerten Hollerner Straße aus Eching, haben 24 Anlieger geantwortet und 20 davon die Widmung abgelehnt.

Unisono alle hätten aber über den ausufernden Verkehr geklagt, berichtete Bürgermeister Sebastian Thaler im Gemeinderat. Eine zweitägige Kontrolle der Polizei habe aber die verblüffende Erkenntnis gebracht, dass keine einzige der an diesen zwei Tagen registrierten Kfz-Bewegungen illegal gewesen sei. Alle Autos hätten ihr Ziel oder den Start in den Gütern Hollern selbst gehabt.

Die einstige Verbindungsstraße zwischen Eching und Lohhof über die Güter Hollern und die in den 1990er Jahren von Eching nach Unterschleißheim eingemeindete Siedlung Hollern ist für den motorisierten Verkehr gesperrt und nur für die Anlieger und den landwirtschaftlichen Verkehr frei. Die Polizei musste bei ihrer Kontrolle aber keinen einzigen Strafzettel diesbezüglich ausstellen.

Der Echinger Gemeinderat wird sich nach diesen Erkenntnissen dann noch einmal abschließend mit der zukünftigen Situation der Hollerner Straße befassen. Die Pläne, dort als Signal für die Fahrradfreundlichkeit die erste Fahrradstraße im Gemeindegebiet auszuweisen, war in einem ersten Beschluss des Gremiums an die Akzeptanz der Anlieger geknüpft worden.

© SZ vom 07.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: