Amtsgericht Freising:"Es ist halt dumm gelaufen"

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Kühe dürfen nur an einen Schlachthof verkauft werden, wenn sie nicht trächtig sind. Ein Landwirt musste sich vor Gericht verantworten, weil er dagegen verstoßen hatte. (Foto: N. P. Jorgensen)

Landwirt erhält Bußgeldbescheid, weil er einem Schlachthof verbotenerweise eine trächtige Kuh verkauft.

Von Lena Meyer, Freising

Es war ein kurzes Verfahren im Amtsgericht Freising. Und das, obwohl der Angeklagte zu Beginn wenig Verständnis für den gegen ihn verhängten Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Euro zeigte. Gegen diesen hatte er deshalb Einspruch erhoben, zog ihn jedoch auf Anraten von Richterin Tanja Weihönig zurück. Der Betrag befinde sich im "untersten Bereich", versicherte Weihönig. Eine Weiterführung des Verfahrens ziehe nur hohe Kosten und ein externes Gutachten mit sich. Erlassen worden war der Bescheid, weil der Mann verbotenerweise eine trächtige Kuh einem Schlachthof verkauft hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landwirt Fahrlässigkeit vorgeworfen, nachdem dieser im November vergangenen Jahres ein Rind zur Schlachtung übergeben hatte. Das Tier befand sich jedoch im letzten Trächtigkeitsdrittel und hätte somit laut Paragraf vier des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes nicht geschlachtet werden dürfen. Das hätte dem Angeklagten auffallen müssen, so die Staatsanwaltschaft. Laut einer Stellungnahme des Landratsamtes kann die Trächtigkeit einer Kuh anhand von Milchproben erkannt werden.

Ein solcher Vorfall sei ihm noch nie passiert, sagt der Landwirt

Seit 40 Jahren versuche er, seinen Tieren ein gutes Leben zu bescheren, sagte der Landwirt vor Gericht. Trotz Hörsturz, finanzieller und gesundheitlicher Probleme reiße er "sich an Hax aus für die Viecher". So habe er im Jahr 2000 in einen Laufstall für seine etwa 45 Milchkühe investiert, im vergangenen Jahr habe er dann einen Stier erworben. Der Bulle sei eigens für die Fortpflanzung gedacht gewesen und separat von den Kühen gehalten worden. Doch der Stier habe seinen eigenen Kopf gehabt und ihm sei die Flucht zu seinen weiblichen Artgenossen gelungen. "Er ist mir durchgegangen", gab der Angeklagte zu. Aus seiner Sicht war dieser Zwischenfall jedoch nicht weiter tragisch - keine der Kühe habe trächtig auf ihn gewirkt.

Das kontrolliere er nämlich genau, um erkennen zu können, welches Rind geschlachtet werden darf und welches nicht. Denn eine schwangeres Kuh zu töten, käme für ihn nicht in Frage und mache allein aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sagte er. Der Angeklagte gab an, die ausgewählten Tiere zuvor immer von einem Tierarzt untersuchen zu lassen, bevor sie zum Schlachthof transportiert werden. Ein solcher Zwischenfall sei ihm noch nie zuvor passiert.

"Es ist halt dumm gelaufen", bilanzierte Weihönig, das Tier sei dem Landwirt eben "durchgerutscht." Dabei habe er nicht aus "bösem Willen" gehandelt, wie sie ihm bescheinigte, Vorsatz könne ihm somit nicht vorgeworfen werden. So ganz sah der Landwirt das Bußgeld dennoch nicht ein. "Ich habe das nicht gewusst", verteidigte er sich. "Man zahlt für was, was man nicht wusste", sagte er. "Manchmal passiert halt was, auch wenn man sich sonst korrekt verhält", entgegnete die Amtsrichterin. Trotzdem hätte der Landwirt die vier bis fünf Tiere, die für eine Schlachtung ausgewählt werden, besser kontrollieren und beobachten müssen. Seine Unwissenheit befreie ihn somit nicht vor einer Strafe.

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