Landkreis Freising:Sperrgebiet wegen Fisch-Krankheit

Im Landkreis ist die Fischkrankheit "Infektiöse hämatopoetische Nekrose" (IHN) nachgewiesen worden. Deshalb wird ein Sperrgebiet festgesetzt, das den Verlauf der Moosach und ihrer Nebenarme ab der Staatsstraße 2341 (Neufahrner Straße) bis zur Überquerung der Moosach durch die Bundesstraße B 301 reicht. Die im Sperrgebiet gelegenen Aquakulturbetriebe unterliegen behördlicher Beobachtung und müssen sich das Verbringen von Fischen vom Landratsamt genehmigen lassen. Die IHN ist eine nicht auf den Menschen übertragbare Krankheit, die aber in Fischzuchten zu Schäden führen kann. Der Verzehr kranker Fische ist nach aktuellem Erkenntnissen für Menschen ungefährlich.

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