Kontrolle in Moosburg:Polizei verwarnt leichtsinnige Radfahrer

Ohne Licht unterwegs zu sein, ist gefährlich. Deshalb hat die Moosburger Polizei in den frühen Morgenstunden des Mittwoch während einer Kontrolle zehn Radfahrer angehalten. Sie wurden von den Beamten mit jeweils 20 Euro Bußgeld verwarnt, weil die Beleuchtungseinrichtungen an ihren Fahrrädern nicht eingeschaltet, beziehungsweise gar nicht vorhanden waren.

"Sehen und gesehen werden" ist ein wichtiges Element der Verkehrssicherheit, erklärt die Polizei. Dies gelte insbesondere für das Winterhalbjahr. Denn nicht nur bei Dunkelheit, Nebel, Schneefall oder Regen, sondern auch bereits während der Dämmerung müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht nur vorhanden sein, sondern auch benutzt werden. Das Tragen einer Warnweste erhöht die Wahrnehmbarkeit von Radfahrern, das gilt insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften.

Auch Fußgänger sind bei Dunkelheit oder Dämmerung besonders gefährdet. Deshalb sollten diese eine helle, möglichst reflektierende Kleidung tragen. An der Kleidung befestigte Reflektoren gewährleisten eine frühzeitige Wahrnehmung von Fußgängern. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger am linken Fahrbahnrand gehen, wenn keine Gehwege vorhanden sind.

© SZ vom 18.12.2015 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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