Kommentar:Ein Privileg, das verpflichtet

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Bürger legitimieren diejenigen, die für sie in den kommenden Jahren Entscheidungen fällen

Kommentar von Thilo Schröder

Allgemein, frei, geheim, gleich, unmittelbar - so lauten die Wahlgrundsätze, wie sie in demokratischen Staaten in der Regel verfasst sind. An der kommenden Landtags- und Bezirkstagswahl in Bayern dürfen trotzdem nicht alle Bürger im Landkreis Freising teilnehmen. Von jenen, die es dürfen, müssen manche auf das Recht der geheimen Wahl verzichten. Das ändert aber zunächst nichts an der Bedeutung dieser Wahl für die Bürger, legitimieren sie doch mit ihrer Stimme jene Repräsentanten, die in den kommenden fünf Jahren in Gremien und Ausschüssen für sie entscheiden, Zuschüsse verteilen und über den politischen Kurs des Freistaats bestimmen.

Im demokratischen System der USA fehlt das Element der Unmittelbarkeit, die Wähler dort müssen ihre Stimme Wahlmännern und -frauen anvertrauen. In Deutschland ist das nicht so. Auch jene Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht selbst wählen können, etwa weil sie körperlich eingeschränkt sind, entscheiden hier selbst, wen sie wählen und wem sie das Setzen der Kreuzchen in der Wahlkabine überlassen. Das ist auch gut so.

Kritikwürdig ist, dass das Recht zu wählen erst mit der Volljährigkeit möglich ist. Andere Bundesländer sind da fortschrittlicher und erlauben die Wahl ab 16 Jahren. Fälle wie der des Freisingers Patrick Romer, gebürtiger Schweizer, der nach 26 Jahren in Deutschland 2017 eingebürgert wurde und nun wählen darf, zeigen darüber hinaus, dass oft viel zu bürokratisch und zu wenig entlang der Lebenswirklichkeiten argumentiert wird. Wenn Menschen über Jahrzehnte in Bayern leben und nicht wählen dürfen, weil sie keinen deutschen Pass haben, andere dagegen vor drei Monaten aus Berlin hergezogen sind und es dürfen, dann entsteht eine Schieflage.

Nichtsdestotrotz: Wählen zu dürfen, das ist ein Privileg. Wahlen bilden die Grundlage der Demokratie. Wer also wählen darf, der sollte das am Sonntag auch tun.

© SZ vom 11.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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