Knappe Mehrheit für Vorbescheidsantrag:Ausnahmen bestätigen die Regel

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Der Moosburger Stadtrat weicht von seinem Bebauungsplan "Unteres Gereut" ab und genehmigt ein zweites Haus auf einem Grundstück - aus sozialen und ästhetischen Gründen. Das aber könnte Folgen haben

Von Alexander Kappen, Moosburg

Erst war es nur ein Vorbescheidsantrag für den Bau eines 8,5 mal 11,9 Meter großen Einfamilienhauses mit einer Wandhöhe von 4,50 Metern. Es wäre auf dem Grundstück an der Ecke Asternstraße/Rosenstraße aber bereits das zweite - und ein solches ist gemäß des dort gültigen Bebauungsplans "Unteres Gereut" nicht zulässig. Und weil ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit abgelehnt worden sind, wurde die Angelegenheit im Moosburger Stadtrat nun zum Politikum.

Lässt man die Antragstellerin in den Garten ihrer Eltern bauen, zumal die Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt haben? Oder beharrt man - auch aus Gründen der Gleichberechtigung - auf den Prinzipien des gültigen Bebauungsplans und verhindert wahrscheinliche Folgeanträge? Der Stadtrat entschied sich nach eingehender Diskussion mit einer knappen Mehrheit von 12:10 Stimmen für Ersteres.

Damit bestätigte das Gremium den Beschluss des Bauausschusses, der am 24. April bereits mit 6:5 Stimmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans votiert und den Vorbescheid gebilligt hatte. Sieben Stadträte beantragten daraufhin allerdings eine Nahprüfung durch den gesamten Stadtrat. Weil die erforderliche Anzahl von einem Viertel der Stadträte erreicht war, wurde das Vorhaben nun erneut behandelt.

Laut Bebauungsplan sei auf dem Grundstück ein bis zu 20 Meter langes Gebäude mit einer Wandhöhe bis zu sechs Metern zulässig, erläutere Bauamtsleiter Herbert Held die Sachlage: "Es ist abzuwägen, was besser ist - zwei Häuser oder ein einziges, auf 20 Meter verlängertes?"

Für SPD-Fraktionssprecher Gerd Beubl war der Fall klar. "Wir haben uns bisher immer an den Bebauungsplan gehalten", sagte er, "und nur weil jetzt die Nachbarn zugestimmt haben, können wir nicht einfach die Grundsätze des Bebauungsplans über den Haufen schmeißen". Dieser solle schließlich "die Wohnqualität im Unteren Gereut aufrecht erhalten". Zudem schaffe man mit einer Befreiung Bezugsfälle und sei "ungerecht gegenüber früheren Bauwerbern, deren Anträge abgelehnt worden sind, da machen wir uns nachträglich angreifbar".

Unterstützung erhielt er von Evelin Altenbeck (Grüne), die selbst in dem Gebiet wohnt: "Ich habe den Bebauungsplan immer verteidigt, auch wenn ich mich bei meinen Nachbarn nicht beliebt gemacht habe." Es sei "ein Viertel mit Flair - und dieses Flair sollten wir erhalten". Man könne keine Ausnahme machen, zumal "es erst ein Dreivierteljahr her ist, dass wir den letzten Antrag abgelehnt haben, was sollen die Leute denken?"

Auch Alfred Wagner (parteilos) meinte, man solle "auf gar keinen Fall vom Bebauungsplan abweichen, der hat sich 20 Jahre lang bewährt". Man solle auch nicht die Entscheidung von den Nachbarn abhängig machen, "das ist unser Job". Zudem müsse man strikt nach Baurecht entscheiden "und nicht nach vermeintlich sozialen Aspekten", sagte mit Blick auf den Umstand, dass die Tochter des Grundstückseigentümers das Haus bauen möchte.

Für Erwin Weber und Thomas Kerscher (beide CSU) war das durchaus ein Aspekt für eine Zustimmung. "Und auch die Unterschriften der Nachbarn sind schon ein wichtiges Argument", so Kerscher. Zudem sei der Bebauungsplan schon zwei Jahrzehnte alt und nicht mehr zeitgemäß, sagte Weber: "Heute reden wir ja immer vom Nachverdichten." Auch Martin Pschorr (SPD) argumentierte, dass "der Wohnungsmarkt in Moosburg sich entscheidend verändert hat". Wenn man dieses Einzelvorhaben prüfe, könne man "eine Zustimmung schon verantworten". Obwohl kein Freund von Ausnahmen, sah auch Mike Hilberg (UMB) eine Zustimmung als vertretbar an. Dem Ziel des Bebauungsplans, den Charakter des Gebiets zu erhalten, "erfüllen zwei Häuser besser als ein großer Klotz".

© SZ vom 13.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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