Jahreswechsel ohne Feuerwerk in Freising:Keine Raketen, kein Alkohol

Im öffentlichen Raum darf an Silvester nicht gefeiert werden

In diesem Jahr ist vieles anders: Feuerwerk und das Zusammensein auf den Straßen ist an Silvester aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Regelungen verboten. In einer Pressemitteilung verweist die Stadt Freising noch einmal auf die bayernweit geltende Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr und das Verbot, Alkohol im öffentlichen Raum zu konsumieren. Das Abfeuern von Silvesterraketen ist im Innenstadtbereich ohnehin seit Jahren verboten, wie es weiter heißt.

Zum Hintergrund: Nach einem Großbrand auf dem Tübinger Marktplatz in der Silvesternacht 2008/2009 war die entsprechende Verordnung des Bundesrechts schärfer gefasst worden. "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten", heißt es in Paragraf 23 der Ersten Verordnung zum Sprengschutzgesetz. Aufgrund einer maximalen Steighöhe von 100 Metern, wie sie in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erreichen können, dürfen sich beim Zünden einer Silvesterrakete folglich keine dieser Gebäude im Umkreis von 100 Metern befinden - und das bedeutet ein Feuerwerksverbot im gesamten Innenstadtbereich.

© SZ vom 24.12.2020 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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