Inzidenz liegt bei 59,4:Außengastronomie darf schon am Montag öffnen

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Inzidenz im Landkreis Freising ist jetzt lang genug unter 100. Die nächtliche Ausgangssperre entfällt

Von Petra  Schnirch, Freising

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Freising nun schon seit Montag unter 100, am Freitag waren es 59,4. Das bedeutet, dass zahlreiche Corona-Auflagen von Sonntag an gelockert werden, die nächtliche Ausgangssperre etwa entfällt. Gute Nachrichten gibt es auch für die Wirte: Da die Genehmigung aus dem Gesundheitsministerium bereits vorliegt, darf die Außengastronomie schon am Montag öffnen.

Bereits am Sonntag gibt es auch bei den Kontaktbeschränkungen Erleichterungen. Nun dürfen sich maximal fünf Angehörige aus zwei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Das Gleiche gilt für vollständig Geimpfte (14 Tage nach der Impfung) und für Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden haben. Diese muss mindestens 28 Tage zurückliegen.

Um Patienten und Mitarbeiter vor unnötigen Risiken zu schützen, bleibt das Besuchsverbot im Klinikum Freising aber bestehen . Ausgenommen bleiben die Begleitung Sterbender, die Verabschiedung jüngst verstorbener Patienten sowie der Besuch der Geburtsstation durch den Kindsvater (Kreißsaal, Station, Familienzimmer). Jeder Besucher muss vorab die Stationsleitung kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.

Freuen können sich auch die Sportler: Kontaktfreie Sportarten sind nach Auskunft des Landratsamts unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig, ebenso für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter freiem Himmel. Der Betrieb von Sportplätzen, Fitnessstudios und Tanzschulen ist ebenfalls nur im Freien möglich. Bei kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Freien besteht Testpflicht.

Öffnen dürfen auch Geschäfte, die nicht als notwendig eingestuft werden. Kunden müssen einen Termin buchen - zulässig ist ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ein negativer Coronatest ist nicht mehr notwendig. Dies gilt auch für Kosmetikstudios und Friseure.

Unterricht in Bildungseinrichtungen, Musik- und Fahrschulen ist in Präsenzform erlaubt, der Mindestabstand muss eingehalten werden. Auch Hundeschulen dürfen wieder trainieren. In Bibliotheken und Archiven kann ein Kunde pro zehn Quadratmeter eingelassen werden, bei einer Fläche über 800 Quadratmetern darf einer je 20 Quadratmeter anwesend sein. Ausstellungen, Gedenkstätten sowie botanische Gärten können nach Terminvereinbarung besucht werden.

An den Schulen gibt es von Montag, 17. Mai, an Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Meter durchgehend eingehalten werden kann, sonst findet Wechselunterricht statt. Der Betrieb von Kitas und organisierten Spielgruppen ist zulässig, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.

Für die Außengastronomie ist von Montag an eine Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein Corona-Test mit negativem Ergebnis notwendig (Antigentest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test höchstens 48 Stunden). Diese Regelung gilt auch für Kinos und Theater.

© SZ vom 15.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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