Integrationsbeirat des Freisinger Kreistags:Komplizierte Konstruktion

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Der zuständige Ausschuss legt die Zusammensetzung des neuen Gremiums fest

Bedenken hatte es im Kreisausschuss des Kreistags bei der Besetzung einer der Gruppen für den im Entstehen begriffenen Integrationsbeirat im Landkreis Freising gegeben. Die beiden von der Verwaltung vorgeschlagenen Versionen waren manchen Kreisräten mit zu vielen Vertretern aus der Europäischen Union (EU) besetzt. Auf Initiative von Landrat Helmut Petz (FW) war deshalb im Dezember eine Entscheidung vertagt worden. Die Verwaltung sollte einen Alternativvorschlag erarbeiten. Der Kreisausschuss hat sich indes jetzt doch für die Variante entschieden, in der ein erheblicher Anteil von Bürgerinnen und Bürgern aus der EU vertreten ist.

Der Migrationsbeirat besteht aus vier Gruppen. In der ersten befinden sich Personen mit Migrationshintergrund, in der zweiten Vertreter aus Fachstellen, Behörden und Initiativen. Politische Verantwortungsträger bilden die dritte. In die vierte entsendet der Jugendkreistag seine Vertreter. Der Integrationsrat soll ein Sprachrohr für die im Landkreis wohnenden Bevölkerungsgruppen sein. Seine Aufgabe besteht darin, die Kreisgremien und die Landkreisverwaltung in allen Fragen zu beraten, welche Migranten betreffen.

Bei der Besetzung der Gruppen zwei bis vier waren sich alle Kreisräte einig. Gruppe zwei besteht aus sieben Personen: etwa je einem Vertreter aus dem Ausländerwesen des Landratsamts, dem Jobcenter, dem Jugend- und Migrationsdienst, der Flüchtlings- und Integrationsberatung der Volkshochschule, der Industrie- und Handelskammer sowie dem Asylhelferkreis. Über die konkrete Zusammensetzung dieser Gruppe zwei entscheiden letztlich die Personen in den Gruppen eins, drei und vier.

In Gruppe drei sitzen der Landrat sowie je ein Vertreter der politischen Gruppierungen im Kreistag. Gruppe vier setzt sich schließlich aus Vertretern des Jugendkreistags zusammen. Diese können, müssen aber keinen Migrationshintergrund haben. Der Jugendkreistag darf selber entscheiden, wie viele Personen er entsendet.

Was Gruppe eins anbelangt, hatte der Ausschuss für demografische und soziale Fragen eine Variante empfohlen, die zehn Migrantinnen und Migranten aus West-, Nord-, Südost- und Osteuropa; Spanien, Portugal und Lateinamerika; Italien, Griechenland, Türkei sowie dem Nahen Osten einschließlich Nordafrika; Afrika, Subsahara und Asien umfasst. Diese Gruppe fand nun doch mit 9:6 Stimmen die Zustimmung des Kreisausschusses. Der neuen Variante drei hätten dagegen acht Personen aus den größten Migrantengruppen im Landkreis ohne EU-Länder angehört: Türkei, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nigeria, Afghanistan, China, Indien, Großbritannien, Serbien und Syrien. Dazu wäre je eine Person aus einem EU-Mitgliedsstaat sowie eine anerkannte Person aus dem Asylverfahren gekommen.

© SZ vom 25.02.2021 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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