In den Neubaugebieten:Deutliche Abstriche

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Für die Vergabe von Grundstücken im vergünstigten Wohnbaumodell hat sich der Echinger Gemeinderat jetzt auf die Modalitäten beim Erbpachtzins geeinigt. Unklar ist, ob dem auch die Rechtsaufsicht zustimmt

Von Klaus Bachhuber, Eching

In den anstehenden Echinger Neubaugebieten werden auch eine Handvoll Grundstücke im vergünstigten Wohnbaumodell der Gemeinde auf Erbpacht vergeben. Der Gemeinderat hat massive Abstriche vom bisherigen Erbpachtzins vorgenommen und so ein marktfähiges Modell kreiert, von dem allerdings noch unsicher ist, ob es auch von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird. Der Erbpachtzins wurde auf 1,5 Prozent festgesetzt, dazu greift beim Ansatz des Grundstückswerts eine Reduzierung um 30 Prozent.

Damit liegt der Zins pro Quadratmeter bei 10,70 Euro. Eine mittlere Parzelle im Neubaugebiet östlich der Böhmerwaldstraße mit knapp 300 Quadratmetern schlägt im Jahr mit gut 3000 Euro zu Buche. Bei den bisher in Erbpacht vergebenen Grundstücken war stets ein Zins von 3,5 Prozent angesetzt worden. Der Quadratmeterzins bei diesen Grundstücken aus den 1980er und 1990er Jahren liegt zwischen 5,70 und 6,70 Euro. Für den Verkauf von Grundstücken hatte das Rathaus einen Abschlag von 30 Prozent vom Bodenrichtwert festgesetzt. Ein analoger Abschlag bei der Erbpacht hätte in Kombination mit dem Zins von 3,5 Prozent zu einem Quadratmeterzins von 25 Euro geführt. "Da werden wir keinen Interessenten finden", sagte Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos).

In einer teils chaotischen Diskussion verständigte sich das Gremium dann auf die heruntergefahrenen Konditionen. "Bürger für Eching", SPD und Irena Hirschmann (fraktionslos) wollten die Bedingungen noch günstiger gestalten bis hin zu einem Quadratmeterzins von 7,70 Euro, für den BfE und Hirschmann votierten. Die Gemeinde dürfe "nicht am Erbbauzins verdienen", sagte Hirschmann. Die SPD hatte schon bei der Diskussion des Verkaufspreises gefordert, sich nicht am Marktwert zu orientieren, sondern am realen Einkaufspreis der Gemeinde.

Der liegt im Echinger Modell bei einem Bruchteil des Marktwerts, was für die Genossen genügend Spielräume für eine weit günstigere Weitergabe an Bauwillige eröffnet hätte. Die niedrigen Erbauzinsen der älteren Wohngebiete rühren auch daher, dass seinerzeit eben nicht der Marktwert angesetzt worden war. Auch die FWG schloss sich dieser Argumentation an. Er sei "überrascht, dass hier nachgedacht wird, wie viel man für die Gemeinde rausholen kann", sagte Christoph Gürtner (FWG). CSU und Grüne wollten den Zins noch deutlich höher schrauben. "Wir können nicht ein paar Leute mit supergünstigen Zinsen auf Kosten von Geld der ganzen Gemeinde versorgen", mahnte CSU-Sprecher Georg Bartl. Die Nachlässe bei der Grundstücksvergabe seien "eine große Menge Geld für ein sehr geringes Klientel von Begünstigten", sagte Simon Schindelmayr (CSU). Für den Kompromisssatz votierten schließlich FWG, "Echinger Mitte", zwei Räte der CSU sowie SPD, BfE und Hirschmann, nachdem ihre weitergehenden Vorschläge abgelehnt worden waren. Dagegen stimmten sechs CSU-Räte und die beiden Grünen, denen die Alimentierung von Wohneigentum grundsätzlich zu weit geht.

Die Laufzeit der Erbpacht wurde mit 14:10 Stimmen quer durch die Fraktionen auf 75 Jahre festgesetzt. Thaler hatte zudem eine Staffelung des Zinses vorgeschlagen, um zunächst den Hausbau zu erleichtern, später dann aber den Ertrag für das Rathaus zu steigern. Das wurde mit 13:11 Stimmen abgelehnt. "Damit würden wir vielen Leuten das Genick brechen", prophezeite Gürtner. Im Neubaugebiet östlich der Böhmerwaldstraße, für das demnächst die Bewerbungsfrist im Wohnbaumodell starten soll, sollen sieben Grundstücke auf Erbpacht vergeben werden. Völlig offen ist allerdings, ob die Rechtsaufsicht zustimmt. Das Landratsamt hatte die Ausgangskonditionen von 3,5 Prozent Zins und 30 Prozent als "noch zulässig" erachtet, die jetzt festgelegten Daten sind deutlich darunter.

© SZ vom 22.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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