Die Gemeinde Eching hat eine Neufassung der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen der Gemeinde Eching erlassen. Die Satzung tritt am 1. Juni in Kraft und liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit im Echinger Rathaus (Untere Hauptstraße 3, Raum 1.1, 1. Obergeschoss) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Im Echinger Rathaus:Satzung liegt aus
© SZ vom 30.05.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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